Region. Das Landgericht Köln hat am 15. Mai in einem Urteil die Preiserhöhungspraxis von Netflix für unwirksam erklärt. Nutzer können sich jetzt unter Umständen Geld zurückholen.
Ein Kunde des Streaminganbieters hatte gegen die Preiserhöhungen in den Jahren 2017 bis 2022 geklagt - ursprünglich hatte er ein Premium-Abonnement für 11,99 Euro monatlich abgeschlossen, nun musste er jeden Monat 17,99 Euro bezahlen. In dem konkreten Fall war es um die Art der Preiserhöhung gegangen - diese hatte Netflix lediglich durch ein Popup kenntlich gemacht, unter dem der Kunde nur die Möglichkeiten zur Auswahl hatte, der Preiserhöhung zuzustimmen oder ein "Downgrade" seines Abonnements in Kauf zu nehmen. Ohne sich für eine der beiden Möglichkeiten zu entscheiden, hätte er sein Abonnement gar nicht mehr nutzen können. Das Landgericht sah es nun als erwiesen an, dass es bei dieser Praxis an einer echten Willenserklärung des Kunden fehlte, die für eine Vertragsänderung jedoch nötig gewesen wäre. Netflix muss dem Mann die durch die Erhöhung entstandenen Mehrkosten (knappe 200 Euro) ab 2019 erstatten - die Jahre 2017 und 2018 waren bereits verjährt. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich, somit ist es rechtskräftig.
Das bedeutet das Urteil für andere Kunden
Zwar bezieht sich das Urteil des Landgerichts nur auf diesen einen konkreten Fall, es könnte jedoch auch für andere Kunden interessant sein: Die Kanzlei WBS.Legal, die den Mann vertreten hatte, hat auf ihrer Website ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, mit dem andere Kunden ebenfalls zu viel gezahlte Gebühren von dem Streaminganbieter zurückfordern können. Voraussetzung ist, dass sie jetzt mehr bezahlen, als bei Vertragsbeginn vereinbart worden ist. Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal sieht das Urteil als einen Weckruf für die gesamte Digitalwirtschaft: Verbraucher hätten auch im Online-Bereich ein Recht auf Vertragsklarheit.