Region. Jeder kennt es: der Sommer ist da, die Sonne scheint und das Auto soll glänzen. Waschanlagen und Waschplätze sind überfüllt, sodass man zu dem Entschluss kommt, sein Auto zu Hause zu waschen. Für viele Menschen ist das ein normaler Vorgang. Und vielfach sind sich die Handelnden nicht bewusst, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen.
Das Autowaschen auf privaten Grundstücken und auf öffentlichen Flächen ist aus Gründen des Umwelt- und Gewässerschutzes grundsätzlich nicht erlaubt ist, beziehungsweise nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig. Weil sich bei der Autowäsche nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch Ölrückstände, Schmierstoffe und Ruß im Abwasser sammeln können, sollten Autos nur in Waschanlagen oder auf Waschplätzen gereinigt werden. Diese verfügen über Abscheideranlagen, die die schädlichen Stoffe zurückhalten. Das schont die Umwelt und entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Wenn auf den Grundstücken eine bei denen eine Öl- oder Leichtflüssigkeitsabscheideranlage vorhanden ist, über die das Waschwasser in den öffentlichen Schmutzwasserkanal eingeleitet wird, könnte eine Genehmigung für das Autowaschen auf Privatgrundstücken von der Stadt erteilt werden.
Kein Verkehrsvorgang
Ebenfalls nicht erlaubt ist die Fahrzeugwäsche auf öffentlichen Straßen. Das Waschen von Fahrzeugen ist kein Verkehrsvorgang und geht über den Gemeingebrauch hinaus. Daneben ist zu beachten, dass durch das Waschen auf der Straße das Waschwasser in den vorhandenen Straßenablauf und somit in die Gewässer gelangen kann.
Auch wenn das Fehlverhalten eines Einzelnen nur geringe Auswirkungen hat, ergeben sich in der Gesamtheit doch spürbare Umweltschäden. Wer trotzdem sein Fahrzeug außerhalb von zugelassenen Waschanlagen oder Waschplätzen reinigt, dem droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro.