Region. Besonders zu Semesterbeginn, aber auch während der Vorlesungszeit sind Werbestände oder Seminarangebote von Finanzdienstleistern allgegenwärtig auf dem Universitätsgelände. Ziel ist es, Studenten mit nützlichen Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen so früh wie möglich als potenzielle Kundengruppe zu erschließen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Studenten jedoch davon ab, Verträge über Geldanlage- und Versicherungsprodukte abzuschließen, die ihnen auf dem Universitätsgelände angeboten werden.
„Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder der Anwendung gängiger Software locken“, erklärt Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, in einer Pressemitteilung. „Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen."
Produkte oft ungeeignet und teuer
Doch aus Sicht der Verbraucherzentralen gehen die angebotenen Produkte in der Regel am Bedarf der Studenten vorbei. Sie seien unflexibel, intransparent, erwirtschafteten wenig Rendite und kosteten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren. Die Verbraucherzentralen kritisieren zudem die Vertriebspraxis: Betroffenen würden häufig Versicherungen untergeschoben, für die sie jährlich steigende Beiträge zahlen müssten. Auf die jährlichen Erhöhungen des Beitrags würden dann auch wieder stattliche Provisionen der Versicherer an die Finanzbetriebe fällig. Die dadurch verursachten Abschlusskosten könnten bewirken, dass das Vertragsguthaben selbst nach zehn Jahren noch nicht einmal die Höhe der Einzahlungen erreicht habe.
"Maximieren nur die Provision der Vermittler"
Das Standardprodukt, das Studenten am häufigsten auf dem Campus angeboten werde, sei die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie werde gerne als Altersvorsorge verkauft, kombiniert mit Risikoabsicherungen wie etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass sich eine Risikoabsicherung (Versicherung) nicht für den Vermögensaufbau (Sparen) eignet. Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte“, so Rehberg.
„Ein Rürup-Vertrag bindet Vermögen jahrelang auch in Situationen, in denen man über sein Geld flexibel verfügen möchte, beispielsweise für eine Immobilie, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder“, erklärt der Experte. Ein solcher Vertrag sei nicht kündbar. Das Geld werde am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt – gesonderte Auszahlungen des Kapitals seien nicht möglich. Häufig sei es so, dass Sparer 95 Jahre und älter werden müssten, bis sie ihre kompletten Einzahlungen tatsächlich in Form einer versteuerten Rente erhalten haben. Das zentrale Verkaufsargument „Steuervorteile“ wiege somit alle mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.
Weitere Informationen zu den Maschen der Finanzdienstleister, wie diese umgangen werden können und was zu tun ist, wenn bereits ein Vertrag unterschrieben wurde, auf: https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/finanzdienstleister-uni-campus.
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