Salzgitter. Der Fachdienst Sicherheit, Recht und Ordnung weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass von Silvester bis Neujahr ausschließlich volljährigen Personen das Abschießen von Silvesterraketen, Knallern und Böllern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2; erkennbar an „F2“) erlaubt ist.
Vor dem Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände müsse allerdings sichergestellt werden, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen verboten. Als unmittelbare Nähe sind hierbei 200 Meter für Raketen und vergleichbares Feuerwerk mit eigenem Antrieb sowie die Wurfweite bei geworfenem Feuerwerk zu verstehen. Die Stadt appelliert an die Bevölkerung, trotz Feierlaune die Unfallrisiken im Auge zu behalten, damit alle Feiernden das neue Jahr fröhlich und unbeschwert beginnen können.
Rücksicht auf Natur nehmen
Das Fachgebiet Umwelt der Stadt Salzgitter bittet darum, beim Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände genügend Abstand zu Gewässern, Schutzgebieten sowie Gehölzen zu halten, um die Natur zu schützen und Rücksicht auf wildlebende Tiere zu nehmen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es regelmäßig an Silvester bedingt durch Feuerwerkskörper zu erhöhten Feinstaubwerten kommt.
So können Feuerwerksüberreste entsorgt werden
Der Städtische Regiebetrieb (SRB) appelliert an die Bürger, die Reste von gezündeten Feuerwerkskörpern, Knallern und Raketen wieder einzusammeln. Die abgebrannten und erkalteten Feuerwerkskörper sind über die Restabfalltonne zu entsorgen. Die Verkaufsverpackungen – zum Beispiel die Kunststofftüten von Raketensets oder Folienverpackungen – gehören in die gelbe Tonne. Aber auch die zumeist als Startrampe genutzten Sekt- oder Weinflaschen sollten bei der Reinigung nicht vergessen werden und dem Altglasrecycling zugeführt werden.
Reinigungspflicht für Grundstückseigentümer
Der SRB weist in diesem Zusammenhang auch auf die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer für die angrenzenden Fußwege hin. Lediglich die an die Straßenreinigung angeschlossenen Straßen sowie Fußgängerzonen und öffentliche Plätze werden vom SRB im Rahmen der regulären Straßenreinigung gereinigt.
Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst Sicherheit, Recht und Ordnung unter der Telefonnummer 05341/839-3241 oder per E-Mail an ordnung@stadt.salzgitter.de.

