Verkehrsberuhigter Bereich am Löwenwall wird nicht ausgeweitet

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Keine Ausweitung aber eine deutlichere Ausschilderung des Verkehrsberuhigten Bereichs soll es am Löwenwall geben. Foto: Alexander Dontscheff/pixabay
Keine Ausweitung aber eine deutlichere Ausschilderung des Verkehrsberuhigten Bereichs soll es am Löwenwall geben. Foto: Alexander Dontscheff/pixabay

Braunschweig. Ob eine Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches am Löwenwall bis zum Eingangsbereich Steintorwall / Magnitorwall möglich sei, wollte die SPD im Stadtbezirksrat Innenstadt wissen. Bewohner hätten sich über zu schnelles Fahren beklagt. Eine Erweiterung sei nicht möglich, erklärte die Verwaltung am Dienstag. Man wolle trotzdem nachbessern.


"Die als verkehrsberuhigter Bereich erfassten Straßen müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat. Dies kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass der Ausbau der Straße sich deutlich von angrenzenden Straßen, die nicht als verkehrsberuhigter Bereich beschildert sind, unterscheidet. Steintorwall zwischen Leonhardstraße und Löwenwall ist dies nur teilweise der Fall. Aus diesem Grunde kommt die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches für den südlichen Steintorwall nicht in Betracht", heißt es in der Erklärung der Verwaltung.

Da die Anfrage im Zusammenhang mit Hinweisen auf zu schnelles Fahren stehe, teilt die Verwaltung ergänzend mit, dass die Akzeptanz der Geschwindigkeitsregelung in verkehrsberuhigten Bereichen mit zunehmender Länge der Fahrstrecke eher ab- als zunehme. Auch dies spreche gegen eine Ausweitung der Regelung an dieser Stelle.

Beschilderung soll geändert werden


Bei der Überprüfung seijedoch aufgefallen, dass die Beschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches Löwenwall aufgrund ihres Standortes schwierig zu erkennen sei. Dieskönne einer der Gründe für nicht angepasste Geschwindigkeit sein. Die Verwaltung habe daher die Versetzung der Beschilderung in den unmittelbaren Sichtbereich von Fahrzeugführern angeordnet, so dass sie bereits wahrgenommen werden können, wenn beispielsweise von der Leonhardstraße in den Steintorwall eingebogen werde. Die hierfür erforderlichen Arbeiten sollen in Abhängigkeit vom vorherrschenden Wetter kurzfristig erledigt werden.


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