Verkehrsgerichtstag: Experten für härtere Strafen für betrunkene Radler

Beim 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben Experten eine deutliche Verschärfung der Regeln für alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrer empfohlen.

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Symbolfoto | Foto: KI-generiert mit Google-Gemini

Goslar. Derzeit tagt der 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar. In verschiedenen Arbeitskreisen diskutieren und beraten die Experten zu verschiedenen verkehrsrechtlichen Themen. Darunter auch, ob künftig Bußgelder für alkoholisierte Rad- und Pedelecfahrer eingeführt werden sollten. Die Experten haben nun eine Empfehlung zu diesem Thema abgegeben.



Der Arbeitskreis, der sich mit diesem Thema befasste, hat in seiner Empfehlung eine deutliche Verschärfung der Regeln für Rad- und Pedelecfahrer empfohlen. Angesichts gestiegener Unfallzahlen und alarmierender Rückmeldungen aus Kliniken sieht das Expertengremium dringenden Handlungsbedarf, um die Sicherheit im Straßenverkehr im Sinne der „Vision Zero“ zu erhöhen. Da die Nutzung von Fahrrädern massiv zugenommen hat, müsse der Gesetzgeber nun reagieren und das Führen dieser Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss konsequenter sanktionieren.

Bußgeld für betrunkene Rad- und Pedelecfahrer


Die zentrale Forderung der Experten ist die Einführung eines neuen Bußgeldtatbestandes, der bereits ab einer Menge von 1,1 Promille Blutalkohol oder 0,55 mg/l Atemalkohol greift. Wer mit diesem Wert auf dem Rad oder Pedelec erwischt wird, soll nach dem Willen des Arbeitskreises bereits beim ersten Verstoß eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister erhalten. Für Wiederholungstäter sieht die Empfehlung zudem keine Ausnahmen vor: In diesen Fällen soll auch hier konsequent eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Strengere Grenzen für Lasten-Pedelecs?


Über die neuen Grenzwerte hinaus rückt auch die technische Entwicklung in den Fokus. Die Verkehrssicherheitsforschung wird ausdrücklich gebeten, zu untersuchen, ob für besonders schwere Fahrzeuge wie Lasten-Pedelecs sogar noch strengere Alkoholgrenzwerte notwendig sind. Demgegenüber sieht der Arbeitskreis für E-Scooter aktuell keinen Änderungsbedarf, da für diese bereits striktere Regeln gelten.

Mehr Aufklärung gefordert


Abschließend richtet der Verkehrsgerichtstag einen Appell an die Politik und alle Träger der Verkehrssicherheitsarbeit. Es müsse dauerhaft und verstärkt über die Gefahren von Alkohol am Lenker sowie die rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt werden. Damit diese Präventionsarbeit und die notwendige Forschung erfolgreich sein können, wird der Gesetzgeber aufgefordert, die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen.

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