Veronika Koch: Förderschule Lernen im Landkreis fortführen


Veronika Koch besuchte erst kürzlich die Genusswerkstatt der Förderschule in Königslutter (Außenstelle der Wichernschule Helmstedt) mit der CDU-Fraktionsvorsitzenden Dorothea Dannehl. Foto: Wahlkreisbüro Veronika Koch
Veronika Koch besuchte erst kürzlich die Genusswerkstatt der Förderschule in Königslutter (Außenstelle der Wichernschule Helmstedt) mit der CDU-Fraktionsvorsitzenden Dorothea Dannehl. Foto: Wahlkreisbüro Veronika Koch

Helmstedt. Wie die Landtagsabgeordnete Veronika Koch mitteilte, eröffnet die Koalitionsvereinbarung „Gemeinsam für ein modernes Niedersachsen“ für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages die Möglichkeit, die Förderschule Lernen auch im Landkreis Helmstedt fortzuführen.


Für einen Bestandsschutz bis zum Jahr 2028 sprach sich Koch gegenüber Landrat Gerhard Radeck in einem Gespräch aus und informierte den Schulträger über vorgesehene Rechtsänderungen in Hannover.

Nach dem Gespräch fasste Koch zusammen: „Das Ziel ist klar: die Förderschule Lernen soll zum Schuljahresbeginn 2018/19 wieder Schülerinnen und Schüler in den fünften Jahrgang aufnehmen. Deshalb muss zügig gehandelt und vom Schulträger ein erforderlicher Antrag an das Land schon jetzt vorbereitet werden. Dazu gehört auch, ein pädagogisches Inklusionskonzept mit dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) zu entwickeln.“

Landrat Radeck zeigte sich zuversichtlich, dass der Landkreis Helmstedt die erforderlichen rechtlichen Bestimmungen einhalten wird, um rechtzeitig zum Schuljahresbeginn Mitte 2018 wieder einen fünften Jahrgang an der Wichernschule Helmstedt einschulen zu können.

Förderschule Lernen werde gebraucht


Weiterhin sagte die Landtagsabgeordnete: „Die Förderschule Lernen wird im Landkreis Helmstedt gebraucht – das stelle ich in Gesprächen mit betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten immer wieder fest. Daher müssen gerade sie über die fortgeführte Möglichkeit der Einschulung an der Förderschule Lernen frühzeitig informiert und befragt werden. Denn ihnen soll eine wirkliche Wahlfreiheit über die künftige Beschulung und den weiteren Bildungsweg ihres Kindes gegeben werden.“


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