Verschärfte Exmatrikulationsregeln: Das könnte Studenten drohen

Eine geplante Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes sorgt für Kritik.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. Das Niedersächsische Hochschulgesetz soll novelliert werden. Den Entwurf hierzu hat das Kabinett zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Novelle betrifft etwa drei Viertel der bisherigen Paragrafen. Ziel der Novelle ist es, die Autonomie der Hochschulen massiv zu stärken und sie gleichzeitig demokratischer und inklusiver zu gestalten. Besonders die Verschärfung des Ordnungsrechts ruft jedoch auch Kritik hervor.



Künftig sollen niedersächsische Hochschulen Studenten bei antisemitischen oder diskriminierenden Vorfällen einfacher exmatrikulieren können, zumindest wenn es nach Plänen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im Landtag geht. Insbesondere Handlungen, die sich gegen die Menschenwürde richten oder andere aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Identität herabwürdigen, sollen dann zu einer Entlassung aus der Universität führen. Auch sexualisierte Gewalt und Belästigung sowie die Anwendung anderweitiger Gewalt würde dann drastische Konsequenzen nach sich ziehen.

Exmatrikulation als Ultima Ratio


Eine Exmatrikulation soll jedoch nur das letzte Mittel sein. Damit sie rechtssicher ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden. So muss die Störung etwa so erheblich sein, dass die Fortsetzung des Studiums für die Hochschule oder deren Mitglieder unzumutbar ist. Auch muss geprüft werden, ob mildere Mittel wie eine Verwarnung oder der Ausschluss von bestimmten Lehrveranstaltungen womöglich ausreichen. Zudem muss ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt werden, bei dem die betroffene Person angehört wird.

Neue Möglichkeiten politischer Willkür?


Kritik kommt vom Landesverband der Partei Die Linke: Nach dessen Einschätzung könnte die Verschärfung insbesondere für internationale Studierende gravierende Folgen haben, da eine Exmatrikulation ihren Aufenthaltsstatus gefährden könne. Zudem sehe der Entwurf eine bundesweite Sperrfrist von zwei Jahren für eine erneute Einschreibung vor. Auch die Aufnahme des Straftatbestands der Volksverhetzung in die entsprechenden Regelungen bewertet die Partei kritisch. „Die geplanten Verschärfungen schaffen neue Möglichkeiten politischer Willkür“, so Thorben Peters, Landesvorsitzender der Partei.

Verfahren zu vage


Auch die Juso Hochschulgruppen Niedersachsen sind skeptisch, wie sie in einer Pressemitteilung schreiben. Merlin Heumann, Co-Landeskoordinator der Juso HSGn Niedersachsen, erläutert: "Das Verfahren zur Zwangsexmatrikulation ist zu vage definiert, zentriert die Entscheidungsmacht vollständig beim Präsidium und enthält zu wenig Kontrollmechanismen. Den Ansatz begrüßen wir allerdings, denn bisher haben Hochschulen oft nicht genug Spielraum, um gegen Gewalt im Hochschulkontext vorzugehen und für wahren Opferschutz zu sorgen. Ob das Ordnungsrecht sein Hauptziel, also den Schutz von jüdischen Studierenden, erreicht, ist fragwürdig – schließlich scheitern bisher bestehende Maßnahmen oftmals an der Anonymität der Täter." Prekär sei auch, dass Universitätsangehörige ausschließlich vor übergriffigen oder verurteilten Studenten geschützt würden, nicht aber vor anderen Universitätsangehörigen.

Ob noch Änderungen an der Novelle des Hochschulgesetzes vorgenommen werden, wird erst die anstehende Beratung im Landtag zeigen.