Baddeckenstedt. Die Schaffung eines Regionalen Versorgungszentrums (RVZ) in der Samtgemeinde Baddeckenstedt kommt in die entscheidende Phase. Herzstück soll ein Medizinisches Versorgungszentrum werden, um das Angebot in der Samtgemeinde zu verbessern. Für den Betrieb beider Zentren sollen nun Gesellschaften gegründet werden. Darüber und über die entsprechenden Gesellschafterverträge stimmt der Kreistag am 7. Februar ab. Zudem wird für das MVZ auch eine Bürgschaft nötig. Das Zentrum könnte im Sommer an den Start gehen.
Im Oktober hatte der Kreistag grundsätzlich entschieden, ein Regionales Versorgungszentrum in der Samtgemeinde Baddeckenstedt zu errichten, dessen Bestandteil ein Medizinisches Versorgungszentrum sein soll. In der erstellten Feinkonzeption zum RVZ wurde vorgeschlagen, zwei gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH) zu gründen. Zum einen eine RVZ Baddeckenstedt gGmbH als "Muttergesellschaft“ und zum anderen eine MVZ Baddeckenstedt gGmbH. Zu beiden liegen indessen die Gesellschafterverträge vor.
Antrag an die KVN muss bald gestellt werden
Nach der Gründung der MVZ Baddeckenstedt gGmbH würde die Zulassung beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) beantragt. Der Zulassungsausschuss tagt voraussichtlich am 25. Mai. Spätestens sechs Wochen vor diesem Termin müsse der Antrag auf Zulassung gestellt werden, so der Landkreis. Nach der Zulassung könne das MVZ den Betrieb aufnehmen.
Bei der MVZ Baddeckenstedt gGmbH ist die RVZ Baddeckenstedt gGmbH alleiniger Gesellschafter. Bei dieser sollen der Landkreis Wolfenbüttel und die Samtgemeinde Baddeckenstedt zu je 50 Prozent Gesellschafter werden. Gemeinden aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt, die sich an der Weiterentwicklung des RVZ beteiligen wollen, würden im Beirat einen Sitz bekommen. Der Sitz beider Gesellschaften ist Baddeckenstedt. Für beide ist ein Stammkapital von je 25.000 Euro vorgesehen.
Beide Gesellschaften sollen eine Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung als Organe bekommen. Die Geschäftsführung der MVZ soll aus der ärztlichen und der kaufmännischen Leitung bestehen. Die Aufgabe der ärztlichen Leitung besteht in der Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der jeweils für die Gesellschaft und gegebenenfalls ihrer Gesellschafter geltenden vertragsärztlichen Leistungspflichten. Die kaufmännische Leitung stellt für jedes Geschäftsjahr – in Abstimmung mit der Geschäftsführung der Muttergesellschaft – bis zum 30. September des Vorjahres einen Wirtschaftsplan und eine rollierende fünfjährige Finanzplanung auf. Grundsatzentscheidungen und Entscheidungen über 200.000 Euro des RVZ werden zuvor im Kreistag und im Samtgemeinderat vorbereitet und mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die Gesellschafterversammlung soll in der Regel halbjährlich stattfinden.
Bankbürgschaft über 1,16 Millionen Euro nötig
Voraussetzung für die Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist gemäß Sozialgesetzbuch, dass die Gesellschafter selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen oder andere Sicherheitsleistungen für Forderungen von KVN und Krankenkassen gegen das Medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben. Daher ist in diesem Fall der Abschluss einer Bankbürgschaft in Höhe von 1,16 Millionen Euro durch die MVZ Baddeckenstedt gGmbH zur Sicherung möglicher Ansprüche nötig. Der Anteil des Landkreises wäre entsprechend 580.000 Euro. Auch dem muss der Kreistag zustimmen.
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