Region. In der gesamten Region steigen die Coronazahlen rapide an. Viele Städte und Kreise haben bereits die kritischen 7-Tage-Inzidenz-Marken von 35 und 50 deutlich überschritten. Zur Eindämmung des COVID-19-Virus sind alle Bürger angehalten, sich an die Niedersächsische Corona-Verordnung zu halten. Doch was droht bei Zuwiderhandlungen? Verstöße werden zum Teil mit empfindlichen Strafen geahndet. regionalHeute.de zeigt einmal auf, was beispielsweise bei Missachtung der Maskenpflicht oder der Nichteinhaltung der Mindestabstände droht.
Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Niedersachsen weiter an. Die Stadt Salzgitter beispielsweise meldete in der vergangenen Woche mehr als 80 Neuninfektionen und hat mit einer 7-Tage-Inzidenz von 79,6 den kritischen Wert von 50 weit überschritten. Ab heute gilt in den Innenstadtbereichen von Salzgitter-Lebenstedt und Salzgitter-Bad eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Und auch in Peine sind mit einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von über 50 verschärfte Verordnungen in Kraft getreten.
Diese Entwicklung könne nur gestoppt werden, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die notwendigen Auflagen hält, erklärt das Niedersächsische Gesundheitsministerium und appelliert an die Bürger, sich an die Abstands-, Hygiene- und Mund/Nasen/Schutzregeln zu halten. Immer wieder komme es jedoch zu Fehlverhalten Einzelner, das zu Neuinfektionen und Corona-Ausbrüchen führen könnten. Und diese Verstöße gegen die Corona-Verordnung gilt werden empfindlich geahndet, wie aus dem Bußgeldkatalog hervorgeht.
Ab 100 Euro geht´s los
Das Fehlen der Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist, kann mit einem Bußgeld zwischen 100 und 150 Euro pro Person geahndet werden. Teurer kann es werden, wenn Abstandsregeln nicht eingehalten werden - hier droht ein Bußgeld zwischen 100 und 400 Euro pro Person. Bei einer Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als zehn Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich: werden zwischen 150 bis 400 Euro Strafe für jede beteiligte Person verhängt. Bei einer Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach Einreise aus einem Risikogebiet drohen sogar zwischen 500 und 3.000 Euro Strafe je ein- oder rückreisende Person.
Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass der Bußgeldkatalog nur Rahmensätze nenne. Die Festlegung des konkreten Bußgeldes erfolge nach Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörde. Hierbei sollen verschiedene Faktoren wie Ausmaß der durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit, Uneinsichtigkeit oder vorangegangene Verstöße berücksichtigt werden.
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