Braunschweig/Seesen. Vor dem Landgericht Braunschweig muss sich am heutigen Donnerstag ein 18-Jähriger wegen versuchtem Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Angeklagte befinde sich nach Angaben des Landgerichtes in der Sache derzeit in Untersuchungshaft. Nach einem Streit soll der damals 17-Jährige einem Mann aus Clausthal-Zellerfeld einen Schraubenzieher in den Kopf gestoßen und anschließend mit seinen Begleitern geflohen sein. Der Schraubenzieher drang acht Zentimeter tief in den Kopf des Opfers ein, es bestand Lebensgefahr. Der Prozessauftakt am Landgericht Braunschweig ist am heutigen Donnerstag um 9 Uhr.
Am 28. April vergangenen Jahres sei eine Gruppe junger Männer nach Seesen gefahren. Der Angeklagte habe sich gemeinsam mit drei weiteren Personen in einem Auto befunden. Zuvor sei es zwischen den Männern aus Seesen und der Gruppe junger Männer aus Clausthal-Zellerfeld zu einem Streit gekommen. Als die Clausthaler Gruppe vom Treffpunkt in Seesen am Sonnenberg verschwinden wollte sei ein Gegenstand - vermutlich eine Axt - in Richtung des Autos geworfen worden und habe die Heckscheibe zerschlagen.
Der Streit eskaliert
Als einer der Clausthaler dann die Fahrertür des Wagens, in dem sich der Angeklagte mit den drei weiteren Personen befand, aufriss, sei der hinter dem Fahrer sitzende Angeklagte mit einem Schraubenzieher in der Hand aufgesprungen. Um seinem Freund, dem Fahrer des Auto zu helfen, habe er den Angreifer zu sich herangezogen. Dieser habe sich zu dem Angeklagten umgedreht und ihm einen Boxschlag gegen den Kopf versetzt. Sodann hätten sich der Angeklagte und sein späteres Opfer einige Meter voneinander entfernt gegenübergestanden um zu kämpfen.
Schraubenzieher steckt acht Zentimeter tief
Der Angeklagte sei mit dem Schraubenzieher in der Hand auf den Geschädigten zugegangen und habe diesem mit dem Schraubenzieher mit voller Wucht in den Kopf gestoßen. Der Schraubenzieher sei acht Zentimeter tief im Bereich der linken Schläfe in den Kopf des Geschädigten eingedrungen. Der Angeklagte habe den Schraubenzieher wieder aus dem Kopf gezogen und der Geschädigte habe stark geblutet. Sodann sei der Angeklagte mit den drei weiteren Personen mit dem Auto davongefahren.
Niemand rief den Krankenwagen
Den Schraubenzieher habe der Angeklagte in Nähe der Tropfsteinhöhle von Bad Grund weggeworfen. Weder der Angeklagte noch die weiteren Personen hätten sich um den schwer verletzten Geschädigten gekümmert oder einen Krankenwagen gerufen. Der Angeklagte sei vielmehr darauf bedacht gewesen, nicht entdeckt zu werden. Auch seine drei Begleiter werden sich wegen dieser Tatsache in einem gesonderten Verfahren verantworten müssen.
Der Geschädigte habe durch die Stichwunde eine Einblutung im Schädelraum erlitten, die am 30. April operativ habe behandelt werden müssen. Für den Geschädigten, der nach wie vor an körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen durch die Tat leide, habe latente Lebensgefahr bestanden.
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