Verwaltung: AfD-Antrag ist rechtswidrig

von Robert Braumann


Aus dem Rathaus gibt es eine klare Absage an den AfD-Antrag. Foto: Braumann
Aus dem Rathaus gibt es eine klare Absage an den AfD-Antrag. Foto: Braumann | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Die AfD-Fraktion wartet zur nächsten Ratssitzung mit dem Vorschlag auf, das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz derart anzuwenden, dass in Einwohnerbefragungen künftig einzelne Stadteile befragt werden, die direkt von den Themen betroffen sind. Die Verwaltung weist dies als rechtswidrig zurück.


Es müssten aus Sicht der AfD nicht zwangsläufig alle Einwohner der Stadt befragt werden. Ein Weststadt-Bewohner habe vermutlich kein Interesse an den Belangen der Bürger Querums. Stadtteilbezogen hätten diese Befragung eine hohe Aussagekraft und wären laut AfD eine gute Basis für die Arbeit und die Entscheidungen des Rats.

Die Verwaltung teilte bereits im Vorfeld der Ratssitzung mit, dass ein entsprechender Beschluss rechtswidrig wäre. Einwohnerbefragungen würden sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner des Abstimmungsgebietes, für das der Rat zuständig ist orientieren müssen. Eine Teilbefragung einzelner oder mehrerer Stadtbezirke oder Stadtteile durch den Rat sei demnach nicht zulässig. Die Zuständigkeit für die Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner einzelner Stadtbezirke sei kommunalverfassungsrechtlich durch Paragraph 93 Abs. 3 NKomVG den Stadtbezirksräten zugewiesen. Diese ausschließliche Zuständigkeit könne der Rat nicht an sich ziehen. Auch auf dieser Ebene komme aber eine Teilbefragung einzelner Stadtteile nicht in Betracht. Diese Rechtsauffassung sei auch vom zuständigen Referat im Niedersächsischen Ministerium bestätigt worden.

Zu teuer und nicht erlaubt


Mit der Novellierung des Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz zum 1. November 2016 habe der Gesetzgeber die bisher geregelte Bürgerbefragung zu einer Einwohnerbefragung umgestaltet. Vor diesem Hintergrund bedürfe die städtische Satzung für Bürgerbefragungen, im März 2003 in Kraft getreten, einer Überarbeitung. Es ist vorgesehen, dem Rat einen neuen Satzungsentwurf vorzulegen. Je nach Ausgestaltung und Nutzwert einer Einwohnerbefragung könnten Befragungen zudem erhebliche Sach- und Personalressourcen binden, so die Verwaltung. Die Bürgerbefragung zum Eintracht-Stadion im Jahr 2011 habe Sachkosten in Höhe von etwa 140.000 Euro verursacht, zudem seien etwa 325.000 Euro an Personalkosten hinzu gekommen.


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