Verwaltung lehnt Sammelstelle für Gartenabfälle ab

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Die Einrichtung einer Sammelstelle für Garten- und Grünabfälle kann die Stadtverwaltung nicht bewilligen. Symbolfoto: Balder
Die Einrichtung einer Sammelstelle für Garten- und Grünabfälle kann die Stadtverwaltung nicht bewilligen. Symbolfoto: Balder

Salzgitter-Thiede. Der Ortsrat Nordost hatte sich in seiner Sitzung im April einstimmig für die Ein­richtung einer Sammelstelle für Garten- und Grünabfälle Am Sport­park ausgesprochen. Nun aber teilte die Verwaltung mit, dass dem Wunsch nicht entsprochen werden könne, da dafür derzeit die Voraussetzungen fehlen würden.


Die SPD hatte den Vorschlag im April im Ortsrat mit der Begründung eingebracht, dass immer häufiger Grünabfälle wie Laub und Rasenschnitt in der freien Natur entsorgt werden, obwohl dies in Niedersachsen mit Bußgeld von 20 bis 40 Euro für kleine Mengen belegt sei.

Wer den öffentlichen Gehweg vor seiner Haustür von Laub, Strauch oder ähnlichem befreien muss, wolle nicht noch die Kosten für die Entsorgung wie Fahrt, Zeit und Gebühren tragen. Strauch- und Rasenschnitt würden in der Sammelstelle Diebelstieg 12 Euro kosten, argumentierte die SPD seinerzeit. Das sei nach Auffassung der Sozialdemokraten auch ein Grund dafür, dassdiese Abfälle oft im Dunklen, samt Plastiksack einfach irgendwo abgeworfen werden. Dieser Plastikmüll würde nicht nur der Natur schaden, sondern auch dem öffentlichen Erscheinungsbild Salzgitters.

Zudem dürfte es für die Städtischen Regiebetriebe (SRB) kostengünstiger sein,einmal monatlich eine Sammelstelle anzufahren, als mehrmals zu illegal abgeworfenen Abfallsäcken gerufen zu werden. Als möglichen Standort schlug die SPD denContainerstellplatz „Am Sportpark“ in Thiede vor.

Dem Vorschlag des Ortsrates konnte die Verwaltung nicht folgen und erklärt, dass die Errichtung einer Sammelstelle für Garten- und Grünabfälle „Am Sportpark“ nicht möglich sei, da dieordnungsgemäße Entsorgung im Stadtgebiet zum einen kostenfrei über die Eigen­kompostierung oder die Nutzung der hierfür vorgehaltenen Bioabfallbehälter des SRB erfolgen könne. Zudem könne die Anlieferung auf der Deponie Diebesstieg kostenpflichtig erfolgen.

Sammelstellen verhindern nicht illegale Müllentsorgung



Eine Abweichung von dieser Systematik sei nicht geplant. Eine Sammlung über Contai­ner werde als ungeeignet erachtet, da Anlieferungen anonymisiert erfolgen und nicht überwacht werden können. Alle Sammelsysteme auf Standplätzen würden hohe Fehl­wurfquoten zeigen, die im Falle einer Grünschnittsammlung dazu führen würde, dass der Grünabfall nicht verwertet werden kann. Eine Kontrollmöglichkeit hingegen ergebe sich sowohl bei der Bioabfallabfuhr und bei Anlieferung auf der Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg. Eine nachträgliche Sortierung der beispielsweise mit Restabfall vermischten Grünabfälle wäre nicht wirtschaftlich, so dass nur eine thermische Behandlung in Frage käme.

Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes müsste dann darüber nachgedacht werden, ob weitere Sammelstellen im Stadtgebiet eingerichtet werden müssen. Der SRB hat bereits die Errichtung von dezentralen Wertstoffhöfen, an denen eine Kontrolle durch­geführt werden kann, betrachtet. Hier war das Ergebnis, dass es durch die enormen Kosten für die Ausgestaltung und den Betrieb zu deutlichen Gebührensteigerungen kommen würde.

Die in der Stadt bestehende Gebührenstruktur ist bezogen auf die günstigen Gebüh­rentatbestände bei der Direktanlieferung auf der Abfallentsorgungsanlage Diebesstieg sehr lukrativ, was die jährlich steigenden Nutzungszahlen untermauern würden. Trotzdem komme es noch immer zu unzulässigen Abfallablagerungen in der freien Landschaft, die auch nicht durch zusätzliche Sammelstellen verhindert werden könnten, teilt die Verwaltung mit.


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