Volksverhetzung: AfD Salzgitter mit neuer Anklage konfrontiert


Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Archivfoto: Thorsten Raedlein
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Archivfoto: Thorsten Raedlein

Salzgitter. Facebook und die AfD Salzgitter ergeben bislang anscheinend eine schlechte Kombination. Bereits im letzten Jahr sorgte ein Facebook-Post in der Nacht der Landtagswahlen für einen handfesten Skandal (wir berichteten). Nun folgte nach einem weiteren Facebook-Post eine Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig.


Während bei ersterem Beitrag auf dem Facebook-Kanal des Kreisverbandes ein Administrator, der unverzüglich von seinen Aufgaben entbunden wurde, mit einem Post für Aufsehen sorgte, hat der neuerliche Vorfall eine besondere Note. Geht es hierbei nämlich um ein Gedicht, das auf der Facebook-Seite des Vorsitzenden des Kreisverbands Salzgitter, Michael Gröger, geteilt wurde. Dies bestätigte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig Sascha Rüegg.

Mittlerweile wurde der Post, der mit den Worten "Herr Asylbewerber, na wie geht‘s?" beginnt und in derber Wortwahl verschiedenste Vorurteile über Asylbewerber vergießt, von Grögers Seite gelöscht, ein Screenshot liegt unserer Redaktion vor. In einem Zwischenverfahren, in dem er selbst die Gelegenheit erhält, sich zu der Sache zu äußern, soll nun entschieden werden, ob es tatsächlich zu einem Hauptverfahren kommen wird. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass mit dem von Gröger geteilten Gedicht der Strafbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 StGB) erfüllt ist, für den eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen ist.

Oftmals berufen sich Angeklagte in ähnlicher Sache auf Satire. Es fällt jedoch auf, dass die Facebook-Seite des Politikers einen allgemeinen Tonus hat, der die Begründung "Satire" zweifelhaft erscheinen lassen könnte. Daher wollte regionalHeute.de wissen, ob es möglich sei, den Facebook-Post in Kontext mit anderen Posts des Politikers zu setzen. Sascha Rüegg dazu: "Diese Frage wird im Zweifel im Rahmen der Hauptverhandlung zu beantworten sein."

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