Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen führt zu Defiziten bei den Städten

Die Städte sind verpflichtet, im Rahmen der Vollstreckungshilfe rückständige Rundfunkbeiträge einzutreiben. Dabei entstehen ihnen immer wieder Defizite, die nicht ausgeglichen werden.

von Julia Seidel


Symbolbild
Symbolbild | Foto: Frank Okay on Unsplash

Region. Die Stadt Braunschweig macht jährlich ein Defizit von rund 200.000 Euro mit der Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen für den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (ehemals Gebühreneinzugszentrale, GEZ). Dies teilte man kürzlich im Rahmen der letzten Ratssitzung mit (regionalHeute.de berichtete). Der personelle Aufwand sei hier deutlich teurer, als die vom NDR als zuständige Rundfunkanstalt gezahlte Pauschale. regionalHeute.de fragte nach, ob dies auch in anderen Kommunen der Fall ist.


Wie die Stadt Wolfenbüttel mitteilt, sei auch ihr dieses Problem bekannt, ebenso wie der Stadt Peine. So sei diese Kostenpauschale in der Regel nicht als kostendeckend anzusehen. Für jedes Ersuchen des NDR würden die Städte eine gesetzliche Pauschale in Höhe von 31 Euro erhalten. Mit dieser müssten dann die entsprechenden Maßnahmen abgegolten werden können, um kostendeckend zu arbeiten, erklärt der Sprecher der Stadt Wolfenbüttel. Aufgrund der Komplexität der Fälle sei dies jedoch häufig nicht möglich.

Etwa bis Mitte des Jahres 2019 wurde vom NDR in defizitären Fällen ein Ausgleich gezahlt. Jedoch weigere sich die Anstalt spätestens seit der Erhöhung der Pauschale im November 2019 von 27,10 Euro auf 31 Euro darüber hinaus gehende Kosten zu erstatten, so die Stadt Wolfenbüttel.

Auf Anfrage von regionalHeute.de beim "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißt es, dass der NDR die Kostenerstattung für seine Vollstreckungsersuchen in Niedersachsen an die gesetzlichen Regelungen angepasst habe. Mit der Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes seien sämtliche Kosten der Vollstreckung abgegolten. Dies habe der Gesetzgeber klargestellt.

Gesetzgeber müsste Grundlage schaffen


Doch eben der Gesetzgeber sei es, der eine entsprechende rechtliche Grundlage schaffen müsste, damit die tatsächlich anfallenden Gebühren für jeden Fall individuell abgerechnet werden könnten, sagt die Stadt Wolfenbüttel. Dies könne man sich als Stadt zwar wünschen, letztendlich aber auch kaum beeinflussen, sagt deren Sprecher.

Und wie sieht es in den anderen Städten unserer Region aus? Die Stadt Helmstedt konnte keine Aussage darüber treffen, ob die Pauschale zur Deckung der Vollstreckungskosten ausreiche. Hier heißt es: "Der Umfang der Vollstreckung ist immer auf den Einzelfall bezogen zu betrachten. Eine Ermittlung dieser Kosten ist für die Stadt Helmstedt nur mit einem erheblichen Zeitaufwand möglich. Insofern kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Vollstreckungspauschale zur Deckung der Vollstreckungskosten ausreicht."

Und auch der Stadt Goslar würden keine Zahlen vorliegen, da die Stadtverwaltung derzeit nicht ermitteln könne, welche Kosten sich aus dem tatsächlichen Aufwand ergeben würden. Eine einzelne Bewertung der Kosten für einen Vollstreckungsfall gebe es nicht.

Die Stadt Wolfsburg berichtete unterdessen, dass zu diesem Thema bereits eine politische Ratsanfrage vorliege und diese zunächst vor einer Presseauskunft beantwortet werden müsse. Die Städte Salzgitter und Gifhorn meldeten sich auf unsere Nachfrage nicht zurück.


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