Nicht bezahlte Rundfunkbeiträge: Stadt macht bei Vollstreckungshilfen große Defizite

Nach Schätzungen musste die Stadt im vergangenen Jahr 235.000 Euro drauf zahlen. Nur jedes zweite Verfahren hat Erfolg.

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Die Mitarbeiter der Verwaltung haben bei der Vollstreckungshilfe viel Laufarbeit. Symbolbild
Die Mitarbeiter der Verwaltung haben bei der Vollstreckungshilfe viel Laufarbeit. Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Die Stadt Braunschweig ist als Kommune für die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen verantwortlich. Da der personelle Aufwand hierfür deutlich teurer ist, als die vom NDR als zuständige Rundfunkanstalt gezahlte Pauschale, entsteht der Stadt jedes Jahr ein Defizit von rund 200.000 Euro. Das geht aus einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Rahmen der letzten Ratssitzung hervor.


4.275 sogenannte Vollstreckungshilfen musste die Stadt 2019 leisten. In etwa der Hälfte der Fälle (2.141) zahlten die Betreffenden im Anschluss den vollen Beitrag. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals Gebühreneinzugszentrale, GEZ) zahlt einen pauschalen Kostenbeitrag von 27,10 Euro, seit Oktober 2019 von 31 Euro. Offenbar deutlich zu wenig. Nach Schätzungen der Stadt Braunschweig habe dies zu einem Defizit von 235.000 Euro im Jahr 2019 geführt. Im Jahr davor seien es 208.000 Euro gewesen, 2017 167.000 Euro und 2016 174.000 Euro.

"Eine valide Defizitschätzung kaum möglich"


Allerdings gibt die Stadt zu bedenken, dass eine valide Defizitschätzung kaum möglich sei. Auf der Ertragsseite stünden zwar die Erstattungen des NDR fest, die beigetriebenen auf Rundfunkbeiträge entfallenden Pfändungsgebühren könnten jedoch nur geschätzt werden. Beim Aufwand seien die durchschnittlichen Personalkosten mit einem Zuschlag für die eingesetzten Dienstwagen zugrunde gelegt worden. Der davon auf die Beitreibung der Rundfunkbeiträge entfallende Anteil sei jedoch mangels detaillierter Aufzeichnungen nur grob schätzbar. Dazu sei der Anteil der Vollstreckungsersuchen des NDR an den insgesamt beizutreibenden Fällen als Grundlage gewählt und mit einem Aufschlag von 30 Prozent versehen worden, weil die Vollstreckung dieser Forderungen überproportional im Außendienst erfolge und prinzipiell aufwändiger sei als die der städtischen Forderungen.

Für Stefan Wirtz, Fraktionsvorsitzender der AfD im Rat der Stadt, ist jedenfalls klar, dass es so nicht weiter gehen könne: "Die von vielen unerwünschten Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reißen auch noch Löcher in den Stadthaushalt. Hier ist eine andere Regelung überfällig." Das teilt die AfD Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.


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