Von der Polizei zur Staatsanwaltschaft: Die lange Reise der Strafakten

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, heißt es in einem oft zitierten Spruch. Wie langsam, das zeigt unter anderem die Zeit, die verstreicht, bis Akten von einer Behörde zur nächsten übermittelt werden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Ist es zu einer Straftat gekommen, landen die Ermittlungserkenntnisse am Ende bei der Staatsanwaltschaft, die ein entsprechendes Verfahren eröffnen und Anklage erheben kann. Doch bis Akten von einer Behörde zur nächsten gelangen, können schonmal einige Wochen vergehen. regionalHeute.de hat beim Niedersächsischen Justizministerium nachgefragt, warum das so ist.



Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, heißt es in einem oft zitieren Spruch. Wie langsam, das zeigt unter anderem die Zeit, die verstreicht, bis Akten von einer Behörde zur nächsten übermittelt werden. Denn die Digitalisierung hat bei den Strafverfolgungsbehörden offenbar auch 35 Jahre nachdem das World Wide Web geboren wurde, noch nicht ganz Einzug gehalten.

Erst Polizei, dann Staatsanwaltschaft


Grundsätzlich werde eine Ermittlungsakte von der Polizei erst dann der Staatsanwaltschaft vorgelegt, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind. Etwas anderes gilt nur, wenn beispielsweise in einem Verfahren Ermittlungsmaßnahmen von der Polizei angeregt werden, die von der Staatsanwaltschaft bei dem zuständigen Gericht beantragt werden sollen wie beispielsweise Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen). Dann werden die Akten schon zu diesem Zeitpunkt der Staatsanwaltschaft vorgelegt, erklärt ein Sprecher des Justizministeriums.

Per Post oder Bote


So, oder so: In Strafsachen ist die elektronische Akte (eAkte) bislang noch nicht eingeführt worden. Die Akten werden (bis jetzt) größtenteils noch auf dem Postweg von der Polizei an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt. In eiligen Verfahren werde die Akte auch persönlich durch den sachbearbeitenden Polizeibeamten oder einen Boten an die Staatsanwaltschaft überbracht, erklärt das Justizministerium.

Bei den Staatsanwaltschaften Oldenburg und Braunschweig werde die eAkte seit Juni 2024 in Ordnungswidrigkeitenverfahren getestet. Ein Test in Strafsachen sei für dieses Jahr geplant. Die flächendeckende Einführung der eAkte in Strafsachen soll dann 2025 erfolgen.

Einführung im kommenden Jahr


Niedersachen befinde sich bei der bis Ende 2025 geplanten Einführung der eAkte auf einem guten Weg, heißt es aus dem Ministerium. Die Arbeitsgerichtbarkeit sei bereits komplett auf die eAkte umgestellt, die Sozialgerichtsbarkeit, das Finanzgericht und viele Verwaltungsgerichte ebenfalls. Auch alle Oberlandes- und Landgerichte würden in allgemeinen Zivilsachen schon jetzt mit der E-Akte arbeiten, die Amtsgerichte würden derzeit nach und nach dazukommen, berichtet das Justizministerium abschließend.


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