Vorsicht bei illegalen Feuerwerkskörpern

von Bernd Dukiewitz


Vorsicht beim Feuerwerkskauf. Foto: Frederick Becker
Vorsicht beim Feuerwerkskauf. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Region. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird der Jahreswechsel begangen - mit dabei natürlich immer Feuerwerk. Oftmals leider auch illegales aus Polen oder Asien. Die Benutzung kann neben körperlichen Konsequenzen auch rechtliche haben.


"Im rechtlichen Rahmen werden illegale Feuerwerkskörper als Sprengstoffe angesehen. Dadurch kommt es zu einem Strafverfahren, wenn man erwischt wird, das mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren ausgehen kann", erklärt Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig. Neben den rechtlichen Problemen besteht aber natürlich auch Gefahr für das körperliche Wohl. Löhde warnt: "Oftmals gibt es nur sehr kurze Zündschnüre, so dass es viel zu schnell zur Explosion kommt. Und dann werden auch oft andere Schwarzpulver benutzt, die die Sprengwirkung verstärken. Hierbei kann es zu schweren Verletzungen an Händen und Armen, aber auch am Trommelfell kommen".

Den Ernstfall musste am 28. Dezember auch eine junge Polin feststellen, die auf dem Rückweg aus ihrem weihnachtlichen Heimaturlaub zurück zu ihrem Wohnort in Niedersachsen an der Autobahn 2 von Beamten des Hauptzollamtes Braunschweig kontrolliert wurde. Im Kofferraum fanden die Beamten eine Feuerwerksbatterie mit 52 Schuss, 13 Raketen und sechs Fontänen ohne Kennzeichnung. Die 20 Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt und gegen die junge Frau wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Reisefreimengen werden bei Feuerwerkskörpern nicht gewährt. "Dieses harte Durchgreifen ist verständlich, wenn man sich überlegt, dass jeder Böller faktisch eine kleine Bombe ist und auch jede Rakete Sprengstoff enthält", erklärt Zolloberinspektor Löhde

Feuerwerk sicher kaufen


Wie man das richtige Feuerwerk beim Händler identifizieren kann, weiß Löhde: "Man muss sich nicht lange mit irgendwelchen Siegeln oder sonstigem aufhalten. Das Feuerwerk muss neben der CE-Kennzeichnung auch eine deutsche Beschreibung auf der Verpackung haben. Liegt diese nicht vor, sollte man vom Kauf Abstand nehmen".


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