Vorwürfe gegen Caroline Bosbach - Anwalt spricht von "Rachekampagne"

Die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU) sieht sich nach eigenen Angaben einer Verleumdungskampagne ausgesetzt.

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Caroline Bosbach (Archiv)
Caroline Bosbach (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Köln. Die Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach (CDU) sieht sich nach eigenen Angaben einer Verleumdungskampagne ausgesetzt. Ihr wird vorgeworfen, die CDU durch das Einbehalten von Parteigeldern in Höhe von knapp 2.500 Euro aufgrund der angeblichen Scheinrechnung eines Wahlkampfhelfers geschädigt zu haben.


"Die Vorwürfe sind falsch", teilte ihr Rechtsanwalt Ralf Höcker am Freitag mit. "Sie wurden von einem kriminellen, fristlos gekündigten früheren Mitarbeiter der Mandantin als Teil einer perfiden Rachekampagne konstruiert." Der entlassene Mitarbeiter habe aufgrund seiner Straftaten Unterlassungserklärungen gegenüber Bosbach abgegeben, seinen fristlosen Rauswurf widerstandslos akzeptiert und auch die Anwaltskosten ersetzt.

"Nachdem er die Dreimonatsfrist abgewartet hat, innerhalb derer unsere Mandantin zusätzlich noch Strafantrag gegen ihn hätte stellen können, betreibt er nun seine Retourkutsche mit dem Ziel, unsere Mandantin zu schädigen", so Höcker. So habe es "keine Scheinrechnung und keinen Schaden für die CDU" gegeben, sondern der mit dem entlassenen Ex-Mitarbeiter kooperierende und eng befreundete Wahlkampfhelfer habe "nachweislich alle von ihm gegenüber der CDU abgerechneten Leistungen erbracht". "Diese Leistungen liegen uns in gut dokumentierter Form vor", so der Anwalt, das Motiv des Wahlkampfhelfers dafür, sich ungewöhnlicher Weise selbst falsch zu bezichtigen, sei bekannt und werde "im weiteren Verlauf der Untersuchung offenbar werden".

Ein Schaden wäre der CDU nach Ansicht des Anwalts aber auch dann nie entstanden, wenn der Wahlkampfhelfer tatsächlich, wie er behauptet, nie im Wahlkampf geholfen hätte. "Denn die Mandantin hat der CDU von ihr persönlich ausgelegte Wahlkampfkosten im Umfang von mehreren Tausend Euro, die sie sich hätte erstatten lassen dürfen, niemals zur Erstattung eingereicht." Obendrein habe Bosbach sofort nach dem Aufkommen der Vorwürfe zusätzlich noch einmal 2.500 Euro an die CDU überwiesen, um jegliche Zweifel zu beseitigen.

"Diese Summe darf und soll die CDU auf jeden Fall behalten", so Bosbachs Anwalt. "Es steht ihr dabei offen, ob sie die Zahlung intern als vermeintlichen `Schadensersatz` oder als Spende unserer Mandantin verbucht, wenn sie nach Ende ihrer Recherchen wie wir überzeugt ist, dass ihr tatsächlich nie ein Schaden entstanden ist."

Am Freitagmorgen hatten RTL und Stern berichtet, die CDU-Bundestagsabgeordnete Bosbach sehe sich internen Vorwürfen ausgesetzt, Geld aus der Parteikasse für private Zwecke eingesteckt zu haben.

Der Vorwurf geht zurück auf die polizeiliche Selbstanzeige eines früheren CDU-Mitarbeiters, der behauptet, im Januar 2025 eine Scheinrechnung für Leistungen in Bosbachs Wahlkampf über 2.500 Euro gestellt zu haben. Das von der CDU überwiesene Geld habe er anschließend in zwei Tranchen abgehoben und Bosbach bei einem persönlichen Treffen in deren Wohnung in Bergisch-Gladbach überbracht.

Der Vorgang hat ihren Kreisverband CDU Rheinisch-Bergischer Kreis in Unruhe versetzt. Relevante Unterlagen des Falls wurden demnach bereits an die Staatsanwaltschaft Köln übersandt.

Bosbach sitzt seit diesem Jahr erstmals im Bundestag. Sie wurde mit 42,2 Prozent der Erststimmen im Wahlkreis Rhein Berg direkt gewählt. Sie ist die Tochter des langjährigen CDU-Bundestagsabgeordneten Wolfgang Bosbach.

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