VW-Dieselaffäre: Arbeitsgericht gibt ehemaligem Mitarbeiter recht

Die Kündigung des Mitarbeiters sei nicht rechtens gewesen. Eine Gegenklage des ehemaligen Arbeitgebers wurde abgewiesen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Axel Otto

Braunschweig. In dem Rechtsstreit eines im Zeitraum von 2005 bis 2007 als Bereichsleiter "Entwicklung Aggregate" bei Volkswagen beschäftigten Klägers hat das Arbeitsgericht Braunschweig am Donnerstag ein Urteil verkündet, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Neben der Frage der Wirksamkeit einer Kündigung stritten die Parteien auch um damit zusammenhängende, verschiedene Ansprüche des Klägers. Volkswagen hatte seinerseits auf Schadensersatz geklagt.


VW wirft dem Kläger vor, die Nutzung einer unerlaubten Abgassoftware in den USA im November 2006 genehmigt, die Verwendung nicht unterbunden und die Rechtmäßigkeit der Funktion nicht "abgeklärt" zu haben. Dieser behauptete jedoch, dass er den Einsatz der Abgassoftware damals nicht zu verantworten gehabt habe. Er habe ihn nicht, jedenfalls nicht vorbehaltlos genehmigt und habe damals von einer zulässigen Software ausgehen dürfen. Die finale Entscheidung über die Verwendung der endgültigen Softwareversion sei erst nach seinem Ausscheiden als Bereichsleiter durch andere getroffen worden.


Das Arbeitsgericht Braunschweig hat dem Kläger überwiegend recht gegeben. Das Gericht geht von der Unwirksamkeit der Kündigungen aus, insbesondere da sich das Verhalten des Klägers, bezogen auf die Software, aus damaliger Sicht nicht als Pflichtverletzung darstelle. Folglich hat das Arbeitsgericht auch die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche für begründet erachtet. Abgewiesen wurde die Klage lediglich im Hinblick auf einen Antrag auf eine Einmalzahlung für das Jahr 2019. Die auf Schadensersatz gerichtete Gegenklage von VW hat das Arbeitsgericht als zulässig, aber unbegründet angesehen und daher abgewiesen.


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