Wahlplakate: Welche Regeln gelten im Schilderwald?

von


Wahlplakate werden in den kommenden Wochen das Stadtbild bestimmen. Foto: Nick Wenkel
Wahlplakate werden in den kommenden Wochen das Stadtbild bestimmen. Foto: Nick Wenkel | Foto: Archiv

Salzgitter. Je heißer der Wahlkampf wird, um so schneller wächst der Schilderwald: Immer mehr Plakate von Parteien und Kandidaten zur Bundestagswahl bestimmen das Straßenbild. Doch darf jeder sein Plakat wo und solange er will aufhängen? regionalHeute.de fragte nach, welche Regelungen es in der Stadt Salzgitter gibt.


"Nach dem Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 5. Mai 2014, Nummer 2, darf Plakatwerbung zum Zweck der Wahlwerbung innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag durchgeführt werden. Die Plakatwerbung ist nach dem Wahltag unverzüglich zu entfernen", das teilt der Fachdienst Bürgerservice und Ordnung der Stadt Salzgitter mit.

Die Entfernung der Wahlplakate habe nach der erteilten Sondernutzungserlaubnis spätestens sieben Tage nach Ende des genehmigten Zeitraumes zu erfolgen. Wahlplakate, die zu früh aufgehängt oder zu spät abgehängt werden, stellten eine unerlaubte Sondernutzung dar und können mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Das Anbringen ist nicht überall erlaubt


Die erteilte Erlaubnis gelte für Gemeinde- und Kreisstraßen sowie den Ortsdurchfahrten in der Stadt Salzgitter. Das Anbringen von Wahlplakaten ist in folgenden Bereichen verboten:

  • auf Bundes- und Landstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten,

  • in Kreuzungsbereichen, Einmündungen und Kreisverkehren,

  • vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen,

  • an und unter Brücken,

  • an Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen,

  • an straßenbegleitendem Grün,

  • im Bereich der Albert-Schweitzer-Straße (Konrad-Adenauer-Straße-Gothastraße),

  • im Bereich des Berliner Platzes und der Schröderpassage (altes Möbelhaus Schröder).


"Während der Anbringung der Wahlplakate darf der Fußgänger-, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr nicht übermäßig behindert werden. Die Anbringhöhe der Plakate beträgt mindestens 2,20 Meter, bei Radwegen mindestens 2,50 Meter", so die Stadt Salzgitter.

Verwechslungen vermeiden


Die Plakatwerbung dürfe nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen führen und deren Wirkung beinträchtigen. Ein zahlenmäßiges Limit der Wahlplakate seinicht vorgegeben.


mehr News aus der Region