Region. In Niedersachsen gelten aktuell 1.378 Personen offiziell als vermisst. 213 (123 männlich, 90 weiblich) davon sind Kinder bis 13 Jahre und 473 (287 männlich, 186 weiblich) Jugendliche bis 17 Jahre. Darüber informiert das Landeskriminalamt zum heutigen "Tag der vermissten Kinder" und gibt Tipps zum richtigen Verhalten in der Not.
Sobald in einer niedersächsischen Polizeidienststelle eine Person vermisst gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben wird, wird automatisch auch die Zentrale Vermisstenstelle des LKA Niedersachsen informiert. Diese sorgt dafür, dass bundesweit alle erforderlichen Polizeidienststellen über die Vermisstenfahndung informiert werden, und koordiniert, wenn nötig, auch die weltweite Steuerung der Personenfahndung. Das gilt auch für den umgekehrten Fall, wenn sich eine Person, Erwachsene wie auch Kinder, aus einem anderen Bundesland möglicherweise in Niedersachsen aufhält. Für diese Koordinierung steht die Zentrale Vermisstenstelle im LKA Niedersachsen im engen Austausch mit dem Bundeskriminalamt (BKA).
Polizeilich sind die Maßnahmen zur Bearbeitung von Vermisstenfällen klar geregelt: Sobald Minderjährige als vermisst gemeldet werden, beginnt die polizeiliche Vermisstensachbearbeitung. Neben der Überprüfung, ob alle für die Fahndung erforderlichen Informationen vorliegen werden durch die jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststellen Suchmaßnahmen vor Ort eingeleitet.
Wann gilt jemand als vermisst?
Grundsätzlich werden durch die Polizei insbesondere folgende Indizien betrachtet, um eine Person als vermisst zu bewerten:
- Person hat ihren gewohnten Lebenskreis verlassen
- Person ist unbekannten Aufenthalts
- Person befindet sich in einer ernsthaften Gefahr (zum Beispiel Opfer einer Straftat, Unglücksfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht).
Dabei besteht ein erheblicher Unterschied zwischen vermissten Erwachsenen und Minderjährigen. Bei vermissten Erwachsenen müssen alle Kriterien erfüllt sein, um als vermisst zu gelten. Bei vermissten Minderjährigen wird grundsätzlich von einer Gefahr ausgegangen, sobald sie ihren Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt unbekannt ist.
Was tun, wenn das Kind verschwindet?
Wenn Anhaltspunkte festgestellt werden, die für eine Straftat sprechen (Spurenlage, Zeugenaussagen, digitale Spuren), wird sofort ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet, sowohl bei Minderjährigen als auch bei Erwachsenen. Deshalb ist es wichtig, die örtliche Polizeidienststelle so früh wie möglich zu informieren.
Das LKA gibt Tipps, was man tun kann, wenn das eigene Kind verschwindet:
- Bleiben Sie ruhig und besonnen.
- Rufen Sie die Freundinnen und Freunde des Kindes sowie andere Eltern an und klären Sie ab, ob ihr Kind sich dort aufhält.
- Bedenken Sie auch mögliche Kontakte aus der virtuellen Welt (Instagram, Snapchat usw.)
- Sorgen Sie dafür, dass Sie für Rückrufe erreichbar sind beziehungsweise jemand Zuhause ist, falls Ihr Kind zwischenzeitlich gefunden wird oder heimkommt.
- Tragen Sie alle wichtigen Informationen zusammen: Bekleidung, letzter bekannter Aufenthaltsort, Fotos und mitgeführte Gegenstände wie beispielsweise ein Mobiltelefon. Von besonderer Wichtigkeit sind spezielle Merkmale wie Narben, Tattoos, Piercings, eine getragene Brille, Gangarten, oder ähnliches
- Erstatten Sie eine Vermisstenanzeige bei der Polizei.
- Suchen Sie parallel an vertrauten Orten und besprechen Sie dies gegebenenfalls mit der Polizei.
Weiterführende Informationen "Polizeiliche Bearbeitung von Vermisstenfällen": https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/BearbeitungVermisstenfaelle/bearbeitungVermisstenfaelle.html
Tipps, wie man mit seinem Kind im Alltag über mögliche Gefahren sprechen können, finden sich hier: https://www.lka.polizei-nds.de/praevention/aktuellewarnmeldungen/wenn-fremde-kinder-ansprechen-113252.html
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