Region. Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen, die man durchleben kann. Besonders in dieser schweren Zeit kommen viele Fragen und Unsicherheiten auf, vor allem in finanzieller Hinsicht. Was geschieht mit der Hinterbliebenenrente, wenn der Partner stirbt? Der Sozialverband Deutschland (SoVD) gibt wichtige Antworten und Tipps.
Wenn ein Partner verstirbt, stehen Hinterbliebene oft vor unerwarteten Veränderungen in ihrem Leben. Neben der emotionalen Belastung müssen sie sich auch mit den neuen Regelungen zur Hinterbliebenenrente auseinandersetzen. „Bis zum Ende des Sterbemonats wird zunächst die volle Rente der verstorbenen Person gezahlt. Danach tritt das sogenannte Sterbevierteljahr in Kraft“, erklärt Christine Scholz vom SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn. In dieser Zeit erhalten die Hinterbliebenen weiterhin die volle gesetzliche Rente des Verstorbenen, ohne dass ihre eigene Rente oder andere Einkünfte angerechnet werden.
Hat der verstorbene Partner noch keine eigene Rente bezogen, besteht bereits ab dem Todestag ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Innerhalb von vier Wochen können Betroffene beim Rentenservice der Deutschen Post einen Vorschuss beantragen, um beispielsweise Bestattungskosten zu decken – vorausgesetzt, der Verstorbene hatte zuvor eine Rente erhalten.
So geht es weiter
Nach Ablauf des Sterbevierteljahres ändert sich die Situation. Hinterbliebene erhalten 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, wenn sie nach 2002 geheiratet haben, beziehungsweise 55 Prozent, wenn die Ehe davor geschlossen wurde. In diesem Zeitraum wird auch geprüft, ob weitere Einkünfte auf die Rentenbezüge angerechnet werden.
In einer Zeit voller Fragen und Unsicherheiten ist es wichtig, gut informiert zu sein. Der SoVD Gifhorn bietet umfassende Beratung für Betroffene an. Wer weitere Fragen zur Hinterbliebenenrente hat oder individuelle Unterstützung benötigt, kann sich telefonisch unter 05371 3685 oder per E-Mail an info.gifhorn@sovd-nds.de an die Berater wenden.
In dieser schweren Zeit ist es wichtig, Unterstützung zu erhalten – der SoVD Gifhorn bietet umfassende Informationen über Rechte und Möglichkeiten.
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