Weiterbau der A39 - Erste Vorarbeiten starten am Montag

In einer öffentlichen Bekanntmachung hat die Autobahn GmbH Sondierungsarbeiten und Untersuchungen des Baugrundes angekündigt.

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Symbolbild | Foto: Matthias Kettling

Region. Erst kürzlich berichtete regionalHeute.de darüber, dass sich der Lückenschluss der A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg wohl weiter verzögert, da sich ein notwendiges Gerichtsurteil weiter verzögert. Doch ungeachtet dessen fängt die Autobahn GmbH des Bundes jetzt schon mal mit den ersten Arbeiten in unserer Region an. Am Montag geht es los.



In einer öffentlichen Bekanntmachung der Autobahn GmbH, die den betroffenen Kommunen zur Veröffentlichung vorgelegt wurde, heißt es, man beabsichtige, Vorarbeiten für die Planung der Bundesautobahn 39 Lüneburg-Wolfsburg im Abschnitt zwischen Ehra und Weyhausen durchzuführen. Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der Stadt Wolfsburg und in den Gemeinden Ehra-Lessien, Barwedel, Jembke, Weyhausen und Tappenbeck Sondierungsarbeiten und Untersuchungen des Baugrundes durchgeführt werden.

Geologisches Streckengutachten wird erstellt


Die in der Zeit vom 23. März bis etwa 30. April dieses Jahres durchgeführten Arbeiten dienen einem geologischen Streckengutachten. Die Sondierungsarbeiten und Untersuchungen des Baugrundes werden innerhalb der geplanten A39-Trasse, der verlegten und zurückzubauenden Straßen und Wirtschaftswege durchgeführt.

Zur Durchführung der Arbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen begangen, Grundstücke betreten beziehungsweise mit Fahrzeugen (Geländewagen) befahren werden. Eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem betroffenen Straßennetz sei laut Autobahn GmbH nur in geringem Umfang zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen seien die Vorarbeiten mit keiner oder nur geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden. Die Arbeiten seien Gegenstand der Planung.

Zur Duldung verpflichtet


Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, seien die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach Bundesfernstraßengesetz verpflichtet, diese zu dulden, betont die Autobahn GmbH. Die Untersuchungen würden durch von der Autobahn GmbH des Bundes beauftragte Fachbüros durchgeführt. Mögliche, durch diese Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der unmittelbaren Vermögensnachteile wird, in Abstimmung mit den Eigentümern durch die Autobahn GmbH durchgeführt.

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