Weniger Papierkrieg, mehr Arbeitslosengeld - Das ändert sich 2021

Kindergeld und Hartz-IV Regelsätze werden erhöht. Außerdem soll die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und der Geburtsurkunde künftig online erfolgen können.

von


(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Region. Der Bundestag beschloss in dieser Woche eine Erhöhung der Hartz IV Regelsätze. Alleinstehende Erwachsene sollen ab 2021 monatlich 14 Euro mehr erhalten, bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren sind es 45 Euro mehr. Außerdem verabschiedete das Plenum einen Gesetzesentwurf, mit dem sich künftig das Kindergeld, die Geburtsurkunde und das Elterngeld einfach Online beantragen lassen. Laut Bundesdigitalisierungsministerin Dorothee Bär soll das "so einfach sein wie Online-Banking".


Kritik an der Erhöhung der Regelsätze wurde noch am gestrigen Donnerstag vom Sozialverband VdK laut. Der VdK kritisiert die Regelbedarfe als nicht realitätsgerecht. Sie reichen nicht zum Leben, sondern zementieren Armut weiter und verhindern soziale Teilhabe. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu: „Dass die Hartz IV-Regelsätze an den Grundbedürfnissen der Menschen vorbeigehen, wissen wir nicht erst seit gestern. Vierzehn Euro reichen vorne und hinten nicht. Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Regelsätze, damit die Menschen am Leben teilhaben können.“



Neben den moderaten Erhöhungen der Regelsätze sollen auch die Erleichterungen bei der Beantragung des Kindergeldes Anfang 2021 in Kraft treten. Hier fehlt noch eine Zustimmung des Bundesrates. Entschieden ist allerdings bereits eine Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld somit 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind steigt der Satz sogar auf 250 Euro.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Hartz 4