Familienleistungen können bald per Mausklick beantragt werden

Der Bundestag hat den Weg für einen digitalen Kombi-Antrag freigemacht

Dr. Adrian Haack informiert über ein neues Bundesgesetz.
Dr. Adrian Haack informiert über ein neues Bundesgesetz. | Foto: Werner Heise

Region. Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld können bald in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden. Möglich werde das durch das "Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen", das der Bundestag am gestrigen Mittwoch beschlossen hat. Das teilt der CDU-Bürgermeisterkandidat für Wolfenbüttel, Dr. Adrian Haack mit.


Und das funktioniere laut Haack so: "Wenn Eltern einverstanden sind, müssen die Daten für neugeborene Kinder nicht mehrfach eingegeben werden, sondern die beteiligten Behörden tauschen einfach die erforderlichen Daten untereinander aus und fragen die Entgeltdaten für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes bei den Arbeitgebern ab. Ergebnis: Der Gang zum Amt entfällt."

"Nach der Geburt besseres zu tun"


"Das ist eine sinnvolle Entlastung für alle jungen Eltern“, sagt der angehende Familienvater Haack und ergänzt: "In den meisten Fällen müssen beide staatlichen Leistungen ohnehin gemeinsam beantragt werden. Nach der Geburt eines Kindes haben Familien besseres zu tun, als lange Formulare auszufüllen. Das ist ein gutes Beispiel für bürgernahe Verwaltungsdienstleistungen, die sich an den Menschen orientieren - und nicht umgekehrt."



Der Fall Kinder- und Elterngeld zeige seiner Meinung nach, dass es um mehr gehe, als nur Papierformulare in eine digitale Form zu überführen. "Die Potenziale der Digitalisierung werden durch das neue Gesetz bestmöglich genutzt", begrüßt Dr. Adrian Haack den Beschluss. "Der Bund schafft die Grundlage und die Kommunen müssen diesen Anspruch mitgehen." Dies wolle er im Falle seiner Wahl konsequent umsetzen.


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