Region. Nachdem das Amtsgericht Bad Hersfeld entschied, dass WhatsApp-Nutzer für die automatische Weitergabe der Kontakte abgemahnt werden können, dominiert das Thema die sozialen Netzwerke. regionalHeute.de fragte nach, was für Konsequenzen drohen.
Seit August vergangenen Jahres bestätigt jeder Nutzer von WhatsApp mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass er autorisiert ist, die Telefonnummern aus seinen Kontaktdaten an WhatsApp weiterzuleiten. Anders formuliert bedeutet dieser Passus, dass jeder aus dem Telefonbuch dieser Weiterleitung zugestimmt hat.
Allgemeines Risiko vorhanden
Wie Rechtsanwalt Volker Rodemeier auf Anfrage von regionalHeute.de bestätigt, bestände prinzipiell das Risiko, abgemahnt zu werden, wenn keine Erlaubnis für die Weitergabe vorläge. Schließlich handele es sich dabei um sensible Daten und dafür habe zuerst derjenige die Verantwortung, der diese weitergibt. "Grundsätzlich besteht die Möglichkeit", erläutert Rodemeier. "aber ich schätze sie aktuell nicht höher ein, als die Risiken, die ich bei der Nutzung von sozialen Medien im Allgemeinen eingehe". Schließlich gäbe es Rechtsanwälte, die Geschäftsmodel daraus gemacht hätten, die neusten Gerichtsurteile zu verwenden, um die Nutzer abzumahnen, falls diese nicht alle Änderungen im Blick haben. Doch inwieweit das Auswirkungen haben könnte, sei aktuell noch nicht abzuschätzen. "Ein Urteil alleine ist noch nicht ausschlaggebend", erklärt Rodemeier. "Eine einheitliche Linie bildet sich erst nach mehreren Entscheidungen aus. Und schließlich ist noch völlig offen, ob man sich nicht gegen die Abmahnungen wehren kann."
Da eine Nutzung von WhatsApp die Zustimmung der AGBs voraussetzt, steht jeder vor der Entscheidung, ob er das Risiko eingeht. regionalHeute.de hat sich umgehört, inwieweit sich das Urteil auf die Verwendung von WhatsApp ausgewirkt hat.
Hören Sie hier die Meinung der Region:
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