Widerstand in FDP-Fraktion gegen neue Organspenden-Initiative

Die religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sandra Bubendorfer-Licht, kritisiert die neue parlamentarische Initiative zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.

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Sandra Bubendorfer-Licht (Archiv)
Sandra Bubendorfer-Licht (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sandra Bubendorfer-Licht, kritisiert die neue parlamentarische Initiative zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. "Dieser Vorstoß gaukelt eine einfache Lösung vor, die vor Gericht wenig Bestand haben dürfte", sagte die FDP-Politikerin den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Dienstagsausgaben).


"Ein solch massiver staatlicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen ist der falsche Weg." Man sollte stattdessen die Entscheidung über eine Spende verbindlicher gestalten. "Das heißt: Wir dürfen das Ja zur Organspende nicht pauschal voraussetzen. Aber wir müssen über Wege reden, die mehr Menschen dazu bringen, selbstbestimmt Ja oder Nein zu sagen."

Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sieht den neuen Vorstoß ebenfalls mit Skepsis: "Natürlich ist es wichtig, dass genug Organe gespendet werden, damit sie kranken Menschen zugutekommen können. Ich bin aber für eine selbstbestimmte Entscheidung darüber, ob man Organspender sein möchte." Somit präferiere er die Zustimmungslösung. "Es ist bei allem Organbedarf eine sehr persönliche Angelegenheit, die wir als solche respektieren sollten."

Der BSW-Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst hat sich dagegen noch nicht persönlich festgelegt, wie er bei einer möglichen erneuten Abstimmung im Parlament über die Organspende abstimmen würde. "Es gäbe auch die Möglichkeit, durch gezielte Aufklärung die Quote derer, die sich als Organspender zur Verfügung stellen, zu erhöhen", sagte er. "Gegebenenfalls könnten auch die Bürger angeschrieben und gefragt werden. Das wäre mir sympathischer." Bei einer Widerspruchslösung müsse auf alle Fälle sichergestellt sein, dass die Möglichkeiten zum Widerspruch "niedrigschwellig und vielfältig" seien.


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