Region. Die Machbarkeitsstudie für ein mögliches, nachhaltiges Gewerbegebiet am Autobahnkreuz A2/A39 liegt vor. Seit vielen Jahren wird in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel sowie den Städten Braunschweig und Wolfsburg darüber diskutiert, ob eine gewerbliche Flächenentwicklung am Autobahnkreuz sinnvoll und möglich ist. Am 28. November gibt es nun eine öffentliche Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand. Darüber informiert die Wirtschaftsregion Helmstedt GmbH in einer Pressemitteilung.
Finanziert über die Strukturstärkungsmittel, welche im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung für den Landkreis Helmstedt abrufbar sind, wurde im Sommer 2023 eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Strukturwandel ist auch ein auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit ausgerichtetes Gewerbegebiet.
Prüfung der KO-Kriterien
Nach einer Vorabprüfung der sogenannten KO-Kriterien, befand sich die Studie in der vertieften Bearbeitung. Diese ist nun zu einem Ergebnis gekommen, welches - erneut im Rahmen einer Bürgerinfoveranstaltung - am 28. November, 19 Uhr - vorgestellt wird. Als Gesprächspartner stehen im Rahmen der Veranstaltung Matthias von Popowski, Complan Kommunalberatung, Fabian Malik, Prognos AG, sowie Christian Burgart und Cassina Mönch von der Wirtschaftsregion Helmstedt zur Verfügung. Für die Teilnahme ist keine Anmeldung erforderlich, der reservierte Raum bietet Platz für zirka 120 Teilnehmer. Die Adresse lautet: AWO Niedersachsen, Festsaal, Vor dem Kaiserdom 10 in Königslutter.
Nach dem Antragsverfahren um Strukturstärkungsmittel sowie einem europaweiten Ausschreibungsprozess, wurde die Machbarkeitsstudie im Frühsommer 2023 beauftragt. Hieran schloss sie eine erste Bürgerinformationsveranstaltung im Juni 2023 an.
Über die weiteren Schritte sei transparent berichtet worden, unter anderem im Ausschuss für Bau und Planung des Landkreises Helmstedt sowie in Gesprächen mit NABU, Eigentümervertretern, dem BUND und zahlreichen weiteren Multiplikatoren.
Windpotenzialflächen nicht betroffen
Eine wichtige Grundlage für die Überlegungen sei die grundsätzliche Flächenverfügbarkeit gewesen, welche stark mit der Ausweisung von Windpotenzialflächen durch den Regionalverband Großraum Braunschweig verbunden war und ist. Diese Flächen wurden in den vergangenen Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt. Die für eine gewerbliche Entwicklung betrachteten Flächen seien nicht Teil der Windpotenzialflächen.
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