Winterkorn-Prozess startet heute

In dem Verfahren werden drei verschiedene Anklagen miteinander verbunden.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Am heutigen Dienstag, 3. September, beginnt vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig das Strafverfahren gegen Martin Winterkorn. Gegenstand der Verhandlung sind Vorwürfe aus drei unterschiedlichen Anklagen, die alle im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Verwendung einer Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware in Fahrzeugen des VW-Konzerns stehen. Darauf weist das Landgericht in einer Pressemitteilung hin.



Die Vorwürfe lauten banden- und gewerbsmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage und Marktmanipulation. Der ersten Anklage liegt der Vorwurf zugrunde, dass Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern über deren Beschaffenheit, insbesondere die Verwendung einer sogenannten Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware getäuscht worden seien, durch die eine Einhaltung der maßgeblichen Stickoxidemissionen lediglich auf dem Teststand gewährleistet gewesen sei. Die Käufer hätten hierdurch jeweils einen Vermögensschaden erlitten.

Verfahren losgelöst


Die Anklage der Staatsanwaltschaft Braunschweig richtete sich ursprünglich gegen insgesamt fünf – teilweise ehemalige – Mitarbeiter der Volkswagen AG. Das gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn gerichtete Verfahren wurde vor Beginn der Hauptverhandlung aufgrund der gesundheitlichen Situation des Angeklagten abgetrennt. Gegen die anderen vier Angeklagten findet seit dem 16. September 2021 vor dem Landgericht Braunschweig die Hauptverhandlung statt, derzeit wird weiterhin die Beweisaufnahme durchgeführt.

Im Bundestag gelogen?


Die zweite Anklage - der Staatsanwaltschaft Berlin - wirft Winterkorn eine falsche uneidliche Aussage vor. Diese soll der ehemalige VW-Chef am 19. Januar 2017 vor einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages getätigt haben. Darin ging es darum, dass er erst im September 2015 davon Kenntnis erlangt habe, dass in VW-Dieselfahrzeugen Abschalteinrichtungen verbaut worden seien. Tatsächlich sei der Angeklagte bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr 2015 über die Manipulationen informiert worden.

Der dritte Anklagepunkt bezieht sich darauf, dass Martin Winterkorn trotz Kenntnis von dem Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Diesel-Motoren auf dem US-amerikanischen Markt und des sich seit Frühjahr 2015 abzeichnenden erheblichen finanziellen Risikos durch Schadensersatzforderungen und Strafzahlungen den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben soll.

Nicht unverzüglich mitgeteilt


Tatsächlich sei der Sachverhalt um die Softwaremanipulation in Diesel-Fahrzeugen am 18. September 2015 durch die amerikanischen Behörden veröffentlicht worden. Die Ad-hoc-Mitteilung der Volkswagen AG erfolgte erst am 22. September. Der Angeklagte soll damit seiner Verpflichtung nach dem Wertpapierhandelsgesetz nicht rechtzeitig nachgekommen sein. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind Vorstände börsennotierter Unternehmen verpflichtet, kursrelevante Ereignisse unverzüglich nach Bekanntwerden öffentlich bekannt zu machen.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation richtete sich ursprünglich gegen drei Angeklagte. Das wegen identischer Vorwürfe eingeleitete Strafverfahren gegen die vormals Mitangeschuldigten, den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den – mittlerweile ehemaligen – Vorstandsvorsitzenden Dr. Herbert Diess der Volkswagen AG, war im Mai 2020 gegen Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse bereits eingestellt worden.


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