Goslar. Bei witterungsbedingten Schulausfällen wird der Landkreis Goslar künftig auf den Versand von Kurznachrichten (SMS) verzichten. Schulausfälle werden fortan auf anderem Weg mitgeteilt. Dies teilt der Landkreis Goslar mit.
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Künftig gibt es in diesem Fall eine Mitteilung auf der Internetseite des Landkreises Goslar (www.landkreis-goslar.de), über die sozialen Netzwerke, die örtlichen Zeitungen sowie den Rundfunk.
Die Einstellung des SMS-Versandes findet seine Begründung in der Tatsache, dass es den dafür vorgehaltenen Kontaktlisten an Aktualität fehlt. Es waren Nutzer registriert, für die derartige Informationen nicht länger von Interesse sind.
Anordnung des Schulausfalls
Den Schulausfall ordnet der Landkreis grundsätzlich in seiner Funktion als Träger der Schülerbeförderung an. Kann die sichere Beförderung aufgrund widriger Wetterverhältnisse nicht gewährleistet werden, leitet sich daraus in der Regel der Schulausfall ab. Dies gilt sowohl für die weiterführenden Schulen als auch die Grundschulen im Kreisgebiet.
Selbstverständlich können Schulausfälle auch aufgrund technischer Probleme (beispielsweise Heizungsausfall) nur einzelne Standorte betreffen. In solchen Fällen wird der Landkreis in seinen Mitteilungen entsprechend darauf hinweisen.
Frist für die Entscheidung über den Schulausfall
Über witterungsbedingte Schulausfälle soll, so die verwaltungsinterne Verabredung, spätestens bis 18 Uhr am Vortag entschieden werden. Die Information wird dann schnellstmöglich verbreitet. Die Schulen im Kreisgebiet sollen zusätzlich per E-Mail angeschrieben werden.
Über Notbetreuungsangebote informieren die jeweiligen Schulen in eigener Zuständigkeit.
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