Burgdorf / Peine. Am heutigen Donnerstagvormittag sei das Niedersächsische Umweltministerium über einen Vollzug im Rahmen der aktuell geltenden Ausnahmegenehmigung für Wölfe des Burgdorfer Rudels informiert worden. In der Nacht zum 22. April 2021 wurde innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein nach erster in Augenscheinnahme ein- bis zweijähriger, weiblicher Wolf getötet. Das Burgdorfer Rudel steht in starkem Verdacht, auch für mehrere Tierrisse im Landkreis Peine verantwortlich zu sein. Das Niedersächsische Umweltministerium berichtet in einer Pressemitteilung.
Dem Standardprozedere folgend wird der Kadaver aktuell routinemäßig vom NLWKN geborgen. Eine genetische Untersuchung zur Identifizierung des Wolfs mittels Gewebeprobe wird eingeleitet. Das Ergebnis über dessen Herkunft wird aller Voraussicht bis Ende der 18. Kalenderwoche feststehen. Um die mit dem konkreten Vollzug befassten Personen vor Übergriffen zu schützen, werde deren Identität nicht bekannt gegeben.
Die Genehmigung sei auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Burgdorfer Rudels in Gemeinden der Region Hannover sowie des Landkreises Peine beschränkt worden. Zur Entnahme freigegeben waren der Wolfsrüde GW 950m und ab dem 1. Juli 2021 die Fähe GW 1423f. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet bis zum 31. August. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden. Der Vollzug werde aufgrund der erfolgten Entnahme zunächst ausgesetzt.
Angriffe sogar auf Pferde und Rinder
Seit dem Herbst 2019 war es im Territorium des Burgdorfer Rudels vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen, bei denen auch immer wieder der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Dabei haben Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere (Schafe und Gehegewild) erbeutet, sondern wiederholt Rinder und vor allem Pferde gerissen. Gerade diese Pferderisse würden hier eine besondere Ausnahme darstellen, denn Pferde und Rinder gelten als wehrhafte Tiere und würden in der Regel weit weniger häufig von Wölfen attackiert als andere, nicht wehrhafte Weidetiere.
Am 31. März 2021 wurde daher durch den NLWKN eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der beiden Wölfe erteilt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wurde insbesondere die Gefahr der Fortführung und Weitergabe von in der Kulturlandschaft untypischen Jagdtechniken von Wölfen in Bezug auf ausreichend geschützte Nutztiere gewürdigt. Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern gehe hervor, dass unter anderem die beiden Elterntiere des Rudels, der Rüde GW950m und die Fähe GW1423f an den Rissereignissen beteiligt waren.
Gesamtschaden von über 9.000 Euro
Der Gesamtschaden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit auf GW1423f und GW950m zurückgehe, belaufe sich bisher auf etwa 9.260,00 Euro. Hinzu kommen Schäden durch eine Reihe weiterer Rissvorfälle im Territorium des Burgdorfer Rudels, deren genaue Zuordnung derzeit erfolgt.
Da eine sichere Identifizierung der Wölfe bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich sei, könne diese nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Hieraus folgt: Die heute gemeldete Tötung des weiblichen, nicht trächtigen Wolfs aus dem Burgdorfer Rudel sei von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz vollumfänglich gedeckt.