Region. Der Wolf breitet sich immer weiter aus. Was für die einen ein Grund zur Freude ist, weil sie in der Rückkehr des Wildtieres eine längst überfällige Entwicklung sehen, sorgt vor allem bei Weidetierhaltern oftmals für Unmut, denn immer wieder kommt es zu Rissen von Nutztieren. Neben dem oft emotionalen Verlust machen den Tierhaltern auch die finanziellen Schäden zu schaffen. Das Land Niedersachsen gewährt Betroffenen daher finanzielle Unterstützung. Die Abgeordneten Dr. Marco Mohrmann und Verena Kämmerling (CDU) hatten sich in einer Kleinen Anfrage nach der Höhe der Zuwendungen im laufenden Jahr erkundigt – nun liegt die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vor.
In ihrer Vorbemerkung schreiben die Abgeordneten, dass in Niedersachsen derzeit etwa 600 bis 700 Wölfe leben. Vor diesem Hintergrund fördere das Land die Weidetierhaltung gemäß der Richtlinie SchaNa (Schafe und Ziegen) sowie der Richtlinie Wolf über die Gewährung von Zuwendungen. Zunächst wollten die beiden Abgeordneten wissen, in welchem Umfang im Jahr 2025 Haushaltsmittel für Zahlungen auf Grundlage der Richtlinie SchaNa sowie der Richtlinie Wolf zur Verfügung stehen. Wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, liegt das Budget bei 8.553.000 Euro.
So viele Anträge wurden bislang gestellt
Im Jahr 2025 wurden laut Landesregierung mit Frist zum 15. April 625 Anträge gemäß der Richtlinie „SchaNa“ gestellt. Davon hätten 591 Anträge bewilligt werden können, was einer Gesamtfördersumme von rund 3 995 000 Euro entspreche. Die planmäßige Auszahlung sei für die Zeit nach Beendigung des Umsetzungsjahres (jeweils 1. April bis 31. März des Folgejahres) vorgesehen, sie erfolge somit erstmalig im Frühjahr 2026.
So viele Anträge gab es gemäß der Richtlinie Wolf
Es seien dieses Jahr bisher (Stand 31. Oktober 2025) 235 Anträge auf Präventionsmaßnahmen eingereicht worden. Für diese Anträge seien 1,28 Millionen Euro bewilligt und davon bislang 717.733,60 Euro ausgezahlt worden. Von den bereits bewilligten 1,28 Millionen Euro würden schätzungsweise noch weitere 200.000 bis 300.000 Euro bis zum Jahresende von den Antragstellern abgerufen. Erwartet würden zusätzliche Beantragungen für Herdenschutzmaßnahmen in Höhe von etwa 250.000 Euro in diesem Jahr.
Zahlungen aus den Vorjahren
Aufgrund der ganzjährig möglichen Antragstellung sowie Auszahlung würden im Jahr 2025 auch noch Herdenschutzmaßnahmen aus den Jahren 2023 und 2024 abgerechnet und ausgezahlt. Insgesamt seien im Kalenderjahr 2025 für die Jahre 2023, 2024 und 2025 für Präventionsmaßnahmen 3,98 Millionen Euro ausgezahlt worden, für Billigkeitsleistungen zusätzlich 89.101,15 Euro.
Maßnahmen zum Schutz von Pferden oder Rindern nur in bestimmten Gebieten
Wie es in der Anfrage der Abgeordneten heißt, werde unter den Bewilligungsvoraussetzungen in der Richtlinie Wolf darauf hingewiesen, dass „Maßnahmen zum Schutz von Pferden oder Rindern (...) auf gesondert für die betreffende Tierart festgelegte Gebiete unter Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials und des aktuellen Rissgeschehens beschränkt“ sind. Aus der Antwort der Landesregierung geht jedoch hervor, dass eine Ausweitung der Gebiete, in denen Maßnahmen zum Schutz von Pferden oder Rindern gefördert werden, geplant sei. Künftig soll bereits ab einem Nutztierschaden an einem Großtier (Rind oder Pferd) eine sogenannte Förderkulisse entstehen.
Als Voraussetzung müsse die Richtlinie jedoch zunächst angepasst werden – dies werde durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz aktuell vorbereitet.
