2G+ im Klinikum Wolfenbüttel - Kein generelles Besuchsverbot

Alternative zu 2G+ wäre nur gewesen, ein komplettes Besuchsverbot zu erlassen. Man habe sich "aus Überzeugung" dagegen entschieden, so der Klinikumsgeschäftsführer.

Das städtische Klinikum Wolfenbüttel.
Das städtische Klinikum Wolfenbüttel. | Foto: Archiv

Wolfenbüttel. Ab dem morgigen Mittwoch, 1. Dezember 2021, gilt im Städtischen Klinikum die 2G-Plus-Regelung sowie die FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher des Hauses. Das Klinikum setzt damit die Anforderungen der landesweit in Kraft getretenen Warnstufe 2 um. Dies teilt das Städtische Klinikum in einer Pressemitteilung mit.


„Wir standen vor einer grundlegenden Entscheidung: Entweder ein generelles Besuchsverbot auszusprechen, wie es die umliegenden Krankenhäuser bereits tun oder unseren Patienten weiterhin den Besuch zu ermöglichen. Wir haben uns aus Überzeugung für Letzteres entschieden“, so Axel Burghardt, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums. Das bedeute jedoch, dass ab dem 1. Dezember nur noch geimpfte und genesene Besucher Zutritt erhalten. Diese müssen zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Testnachweis eines anerkannten Testzentrums mitbringen oder sich direkt vor Ort testen lassen. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske im Klinikum für Besucher ab sofort Pflicht. „Operative Eingriffe werden weiterhin wie geplant vorgenommen“, erklärt der Geschäftsführer.


Es kann zu Wartezeiten kommen


„Aufgrund der Testungen sind Wartezeiten im Eingangsbereich unseres Klinikums leider nicht auszuschließen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger der Region daher, ihren Besuch nicht generell Punkt 14:30 Uhr einzuplanen. Nur so können lange Warteschlangen vermieden werden. Die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests aus einem anerkannten Testzentrum beschleunigt den Zutritt erheblich“, so Burghardt. Im Sinne der Patienten wäre es darüber hinaus wünschenswert, wenn der Besuchszeitraum auf eine Stunde begrenzt würde. Eine telefonische Anmeldung ist hingegen nicht erforderlich.

Kontaktdaten müssen aufgenommen werden


Das Team des Klinikums sei auch weiterhin gesetzlich verpflichtet, die Kontaktdaten eines jeden Besuchers zu erfassen. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, stehe ein Besucherformular zum Herunterladen auf der Homepage des Krankenhauses bereit. Das Formular können die Bürgerinnen und Bürger dann einfach ausgefüllt zum Besuch mitbringen. Zusätzlich müssten auch die mitgebrachten Testnachweise auf ihre Korrektheit hin überprüft werden.

Weiter bleibe es bei Besuchen dringend notwendig, sich an die geltenden Abstandsregelungen, das durchgängige Tragen der FFP2-Masken – auch im Patientenzimmer - sowie die Hust- und Niesetikette und das regelmäßige Händewaschen und Lüften zu halten. Auch eine vollständige Impfung rechtfertige keine Ausnahme.


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