Ab Montag: Briefwahlunterlagen können beantragt werden




Wolfenbüttel. Am Montag, 28.04.2014 wird das Briefwahlbüro im Ratssaal des Rathauses eingerichtet. Dort können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Briefwahlunterlagen für die Europawahl und die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister am 25. Mai 2014 beantragt werden.

Wahlberechtigt für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer am Wahltag die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • 16. Lebensjahr vollendet

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU und

  • Wohnsitz seit 3 Monaten im Wahlgebiet (Stadt Wolfenbüttel mit Ortsteilen = 25.02.2014)


Wahlberechtigt für die Europawahl ist:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten

a) in der Bundesrepublik Deutschland

oder

b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Anträge können entweder persönlich im Briefwahlbüro oder schriftlich/per Telefax (05331/867718) oder elektronisch unter www.wahlschein.de/3158037 gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Es darf nur derjenige wählen, der auch im Wählerverzeichnis steht.

Das Briefwahlbüro hat folgende Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 07.30 – 18.00 Uhr, Dienstag von 07.30 – 15.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 07.30 – 13.00 Uhr.

Aufgrund der Erfahrungen bei zurückliegenden Wahlen wird auf folgendes hingewiesen: Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können nur durch die wahlberechtigte Person persönlich abgeholt werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen will, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die bevollmächtigte Person muss außerdem versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.

Für telefonische Auskünfte ist das Wahlamt unter der Rufnummer 86-316 während der angegebenen Öffnungszeiten zu erreichen.


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