Wolfenbüttel. Mit Schreiben vom 23. Juli 2014 hat das Niedersächsische Kultusministerium den Antrag des Theodor-Heuss-Gymnasiums (THG), bereits zum 1.8.2014 in einem Schulversuch das Abitur nach neun Jahren (G9) wieder einführen zu können, abgelehnt.
In seiner Begründung weist das MK zunächst darauf hin, dass der „Antrag sich auf die Überprüfung und Fortentwicklung eines bereits vorhandenen Modells bezieht“, und führt weiter aus, dass er sich „an dem Modell des neunjährigen Bildungsganges sowie an den bereits von der Landesregierung für den Beginn des Schuljahres 2015/16 in Aussicht gestellten Veränderungen am Gymnasium“ orientiert. Deshalb erwarte die Landesregierung keine wesentlichen neuen Erkenntnisse und bezweifelt, dass die „notwendigen curricularen Veränderungen an einer einzelnen Schule geleistet werden können“.
Das MK weist auf die im Antrag nicht vorgesehene wissenschaftliche Begleitung hin, obwohl diese nach dem niedersächsischen Schulgesetz nur „nach Möglichkeit“ vorgesehen ist. Es bemängelt zudem, dass die Aussagen zur Dokumentation und Auswertung nur kursorisch seien. Da das THG die Einführung der zweiten Pflichtfremdsprache von Klasse 6 nach Klasse 7 verschieben wolle, würden Schulwechsel erschwert.
Diese Problematik gibt es, und sie wird weiterhin bestehen, da es bei der Einführung der zweiten Pflichtfremdsprachen in den Bundesländern keine einheitliche Regelung gibt. Falsch in der Argumentation des MK ist die Aussage, die Kooperation der drei Wolfenbütteler Gymnasien werde deutlich erschwert, dass dies nicht der Fall gewesen wäre, ist bereits in der Sitzung des städtischen Schulausschusses am 25. März 2014 deutlich geworden.
Mit der Aussage „Der vorliegende Antrag ist überwiegend als Vorgriff auf eine bereits in Aussicht gestellte Veränderung an den niedersächsischen Gymnasien zu bewerten.“ bestätigt das Ministerium der Schule, so Schulleiter Rudolf Ordon, dass das THG bereits frühzeitig die Mängel des bisherigen System erkannt und die richtigen Konsequenzen gezogen hat. Insofern hat sich die mehrjährigen gemeinsame Arbeit der Lehrkräfte, Eltern und Schüler, die zu dem nun abgelehnten Antrag geführt hat, als pädagogisch zielführend erwiesen, wovon die Schüler bereits im kommenden Schuljahr profitieren können.
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