Abgesagter Weihnachtsmarkt: Standbetreiber bekommen Zuschuss

Außerdem entfallen die Standgebühren für den Weihnachtsmarkt.

Der Weihnachtsmarkt wurde vorzeitig wieder geschlossen.
Der Weihnachtsmarkt wurde vorzeitig wieder geschlossen. | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Die Unternehmerfamilie Mast und die Stadt Wolfenbüttel zeigen Solidarität gegenüber den von der Schließung des Weihnachtsmarkts betroffenen Unternehmern und bezuschussen jeden Standbetreiber mit je 1.000 Euro. Dies teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Zudem sollen den Betreibern die Standgebühren erlassen werden.



In persönlichen Gesprächen zwischen Bürgermeister Ivica Lukanic und den Standbetreibern hatte man sich darauf verständigt, den Weihnachtsmarkt nach dem 3. Dezember 2021 einvernehmlich zu beenden. Gleichzeitig habe er die Verwaltung mit der Umsetzung einer pauschalen Zuwendung für die Beschicker beauftragt. Auch die Unternehmerfamilie Mast hätte sich mit einer gleichlautenden Idee an die Stadt gewandt, heißt es in der Mitteilung.

1.000 Euro je Standbetreiber


Die Unternehmerfamilie Mast und die Stadt Wolfenbüttel gewähren daraufhin jeweils einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für die Betreiber aller 22 Weihnachtsmarktstände. „Es ist ein Zeichen der Dankbarkeit für diejenigen Menschen, die trotz der schwierigen Situation Weihnachtsflair in die Innenstadt gebracht haben“, sagt Bürgermeister Lukanic. Und Unternehmer Florian Rehm fügt hinzu: „Die Standbetreiber sind allen Widrigkeiten zum Trotz an den Start gegangen. Sie haben damit unternehmerischen Mut bewiesen, den es gerade in Zeiten, wie diesen, immer braucht“.

Gebühren werden erlassen


Nach Schließung des Weihnachtsmarktes hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Wolfenbüttel zudem entschieden, 2021 auf die Erhebung von Weihnachtsmarkt-Standgebühren zu verzichten. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet.

Überbrückungshilfe kann beantragt werden


Die Stadtverwaltung weist ergänzend darauf hin, dass vom Umsatzeinbruch betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Selbstständige auch weiterhin berechtigt sind, Anträge auf Überbrückungshilfe oder Neustarthilfe bei der NBank zu stellen. Die entsprechenden Antragsfristen für die Hilfeprogramme sind aktuell bis zum 31. März 2022 verlängert worden.


Und weil die Hilfen aus dem Solidarfonds Wolfenbüttel, der seit Ende März 2020 auf der örtlichen und Kreisebene aktiv ist, auf diese staatlichen Hilfen angerechnet werden und daher der Umfang der Antragstellungen beim Solidarfonds sehr stark zurückgegangen ist, wird dieser vorbehaltlich noch anstehender Gremienbeschlüsse zum 22. Dezember 2021 geschlossen. Über den Umfang der durch die Unternehmerfamilie Mast, den Landkreis Wolfenbüttel und die Stadt Wolfenbüttel erfolgten Hilfen wird im kommenden Jahr, nach Abrechnung aller Maßnahmen, noch ausführlich berichtet.


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