Angesichts der Welle von Bränden in agrarindustriellen Großmastanlagen, bei denen allein in den letzten Monaten jeweils Tausende von Mastschweinen und Zigtausende von Hühnern verbrannten, fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) von der Politik rasche strukturelle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Vorfälle.
Durch die Bauordnungen der Länder sei unmissverständlich vorgeschrieben, dass bei einem Brand – neben wirksamen Löscharbeiten – die Rettung von Menschen und auch die Evakuierung von Tieren möglich sein müssten.
Laut AbL müssen Investoren von Großanlagen mittlerweile in vielen niedersächsischen Landkreisen entsprechende Brandschutzkonzepte im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vorlegen. Die AbL kritisierte in diesem Zusammenhang aber die Aufweichung dieser Anforderungen durch etliche Landkreise, bei der lediglich bessere Bedingungen für die Feuerfestigkeit von Gebäudeteilen, die Alarmierung der Feuerwehr und die Löscharbeiten vorgeschrieben werden sollten. „Allein schon das Fehlen von Pferchen zur Unterbringung geretteter Tiere in den Brandschutz-Konzepten belegt“, so der niedersächsische AbL-Vorsitzende Martin Schulz, „dass die geforderte Tierrettung gar nicht realisiert und gefordert werden soll.“
In der Tat, so die AbL, sei eine aktive Rettung von Schweinen und Hühnern eine Herausforderung, weil die meisten verschreckten Tiere die brennenden Großställe nicht von selbst verlassen würden. Umso dringlicher sei die Festlegung von Tier-Höchstzahlen pro Stall und ein Umbauprogramm für mittelständisch-bäuerliche Ställe, in denen die Tiere mehr Platz hätten und an Auslauf gewöhnt seien. Es gehe andererseits nicht an, durch Novellierungen der Bauordnungen die Evakuierung der Tiere im Brandfall einfach zu streichen: „Es wäre eine zynische Regelung“, so Martin Schulz, „die Tiere so zur brennbaren Brandlast-Masse zu erklären statt sie in angepassten Ställen auf Bauernhöfen statt in Agrarfabriken zu halten.“
Schulz betonte ausdrücklich, dass zusätzliche Anforderungen und Umstellungen die Existenz und die Rentabilität bäuerlicher Betriebe keinesfalls gefährden dürften. Durch eine EU-weite Umsetzung, durch Umbauprogramme sowie durch die Ausgrenzung der Agrarfabriken könnten die neuen gesellschaftlichen Tierschutz-Anforderungen zum Abbau von Überschüssen aus Agrarfabriken, zur preisstabilisierenden Mengenreduzierung und somit zur Stärkung mittelständischer Tierhaltungsbetriebe genutzt werden.
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