Wolfenbüttel. An einem für einen Gottesdienst ebenso ungewöhnlichen, wie jedoch passenden Ort wurde am Mittwoch vor Himmelfahrt ein Gottesdienst gefeiert: Wo sonst der Rettungshubschrauber Christoph 30 parkt, stand ein Altar um neue Teammitglieder der Notfallseelsorge im Landkreis Wolfenbüttel in ihren Dienst einführen
Im Beisein von Vertretern der Kirche, Luftrettung, Rettungsdienst, Feuerwehr, Klinikum und Polizei sowie Landrätin Steinbrügge, die sich am Hubschrauberhanger versammelt hatten, wurden die neuen Notfallseelsorger offiziell kirchlich beauftragt und gesegnet, wie Notfallseelsorger Christian Wolff berichtet.
Pfarrer Maik Zielke, der Beauftragte für Notfallseelsorge in der Konföderation der Evangelischen Kirchen in Niedersachsen nahm die offizielle Segnung und Beauftragung in dem Gottesdienst vor, der vom Koordinator der Notfallseelsorge im Landkreis Wolfenbüttel, Pfarrer Frank Ahlgrim und dem Klinikseelsorger und Supervisor Volkmar Schmuck maßgeblich gestaltet wurde.
Eine Gruppe von acht neu ausgebildeten Ehrenamtlichen hatte zuvor eine mehr als 80 Stunden umfassende Ausbildung sowie mehrmonatige Hospitationsphase durchlaufen, um sich für diesen „Dienst am Nächsten“, der durch einen plötzlichen Todesfall oder ein anderes belastendes Ereignis in eine seelische Notsituation geraten ist, zu qualifizieren.
So steht nun ein Team von fünf hauptamtlichen Theologen und dreizehn Ehrenamtlichen rund um die Uhr an 365 Tagen zur Verfügung, wenn die Rettungsleitstelle die Frauen und Männer in ihren violetten Einsatzjacken anfordert, sobald Hilfe und Unterstützung für Personen und Angehörige nach plötzlichen Schadensereignissen oder der Konfrontation mit dem Tod benötigt wird.
Vielfältige wie unvorhersehbare Einsatzszenarien
In ihren Grußworten würdigten sowohl Landrätin Christiana Steinbrügge, als auch Kreisbrandmeister Tobias Thurau und Stadtbrandmeister Olaf Glaeske das Notfallseelsorge-Team, dessen Einsatzszenarien ebenso vielfältig wie unvorhersehbar sind:
Grundsätzlich wird der diensthabende Notfallseelsorger von der Rettungsleitstelle alarmiert, was nach einem Alarmierungsplan geschieht, wie beispielsweise Unfällen mit mehreren Verletzten und beteiligten Personen, Unfällen mit Todesfolge oder im Schienenverkehr mit Personenschaden, Androhung von Suiziden oder Betreuung von Angehörigen bei Suiziden oder Suizidversuchen, plötzlichem Kindstod oder bei Großschadenslagen und Evakuierungen. Ferner zieht die Polizei bei der Überbringung einer Todesnachricht Notfallseelsorger hinzu. Alarmierungen erfolgen auch durch Einsatzleiter der Feuerwehr, Polizei oder Notärzte, wenn eine entsprechender Bedarf besteht.
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