Achtung, Rübenernte!




Kreis Wolfenbüttel. Alle Jahre wieder Ärger mit verschmutzten und rutschigen Fahrbahnen während der Rübenernte? Das muss nicht sein, meinen die Mitarbeiter im Umweltamt sowie im Tiefbaubetrieb des Landkreises Wolfenbüttel und geben Hinweise für Landwirte und Autofahrer. Die Kampagne in der Zuckerfabrik in Schladen beginnt in der Woche ab dem 8. September (37. Kalenderwoche).

Alle Verkehrsteilnehmer werden dringend um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Denn während der Rübenkampagne muss mit langsam fahrenden Transportfahrzeugen gerechnet werden, die unerwartet von Feldwegen oder Feldausfahrten auf die Straße einbiegen können. Besonders bei Regenwetter sind die Straßen häufig stark verschmutzt, so dass die Reinigungsarbeiten für die Landwirte einige Zeit in Anspruch nehmen können. Gefährlich sind auch auf der Fahrbahn liegende einzelne Rüben, die oft übersehen werden. Auch sollten Autofahrer damit rechnen, dass die Scheinwerfer und Leuchten der Rübenfahrzeuge verschmutzt und damit schlecht erkennbar sind. Gelegentlich werden einzelne Rübenanhänger auch einfach am Straßenrand abgestellt.

Wichtig für Landwirte: Viele Verkehrsunfälle sind im Herbst nachweislich darauf zurückzuführen, dass die Rübenfahrzeuge die Straßen erheblich verschmutzen. Nach dem Niedersächsischen Straßengesetz hat jedoch derjenige, der eine Straße mehr als üblich verunreinigt, den Schmutz so schnell wie möglich selbst zu beseitigen. Passiert dies nicht, so muss der Verursacher mit einer amtlich angeordneten Reinigungsaktion auf seine Kosten rechnen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Landwirte also ihre Fahrzeuge vor Verlassen des Ackergrundstückes so weit wie möglich säubern. Bei verzögerter Reinigung sind Landwirte dazu verpflichtet, mit Warnschildern und Warnlampen auf die Fahrbahnverschmutzung aufmerksam zu machen.

Einige landwirtschaftliche Flächen befinden sich in gesicherten bzw. festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Grundsätzlich ist hier das Lagern von Stoffen, die geeignet sind, den schadlosen Hochwasserabfluss zu beeinträchtigen, verboten und bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung. Ausnahme hiervon ist das Zwischenlagern von Zuckerrüben für die Zuckerrübenabfuhr auf den Schlägen. Die Lagerplätze für die Zuckerrüben innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind einmalig mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel abzustimmen. Die Rübenmieten sind im Hochwasserfall durch eine Abdeckung gegen Abschwemmen zu sichern.

Auskünfte bezüglich der Gewässer erteilt die Untere Wasserbehörde der Landkreisverwal­tung unter der Telefonnummer 0 53 31 / 84-378, für den Bereich Straßen der Tiefbaubetrieb unter 0 53 31 / 84-103.


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