Wolfenbüttel. Mit Schotter oder ähnlichen Materialien versiegelte Gärten sind nicht nur ein Ärgernis aus Sicht des Naturschutzes, sie sind laut niedersächsischem Baurecht auch nicht zulässig. Anfang des Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht klargestellt, dass daher Kommunen auch berechtigt sind, den Rückbau solcher Gärten anzuordnen. In Stadt und Landkreis Wolfenbüttel hat man sich nun auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Schottergärten geeinigt. Das geht aus einer Verwaltungsvorlage hervor, die in der kommenden Woche dem städtischen Bauausschuss zur Kenntnis vorgelegt wird.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg habe Anfang des Jahres durch ein Urteil bestätigt, dass das Anlegen von „versiegelten Schotterflächen“ grundsätzlich rechtswidrig sei. Damit hätten die Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit, im Wege bauaufsichtlicher Ordnungsverfügungen die Beseitigung von Schottergärten anzuordnen und auf gärtnerische Gestaltung der Außenflächen hinzuwirken, erinnert die Stadt Wolfenbüttel in ihrer Vorlage. Doch obwohl die lange Zeit vermisste, gesicherte Rechtsprechung jetzt vorliege, will man mit harten Konsequenzen vorerst noch warten.
Information vor Sanktion
Grund hierfür sei unter anderem, dass es für die Belange des Umweltschutzes auch nicht zweckmäßig sei, anstelle von Schottergärten zum Beispiel reine Rasen-Monokulturen anzulegen. Diese seien zwar zulässig aber nicht umweltfreundlich. Daher soll zunächst auf die Information der Bürgerinnen und Bürger gesetzt werden, bevor ordnungsbehördliche Sanktionen angeordnet werden. Stadt und Landkreis Wolfenbüttel hätten sich darauf verständigt, bis Oktober 2024 die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und auf ein Umdenken bei den Grundstücksbesitzern zu setzen, die versiegelten Schotter-, Kies-, oder Plattenflächen freiwillig zu beseitigen und ihre Gärten naturnah zu gestalten.
Die geplante Aufklärungsarbeit soll vor allem aus drei konkreten Maßnahmen bestehen. So soll der Flyer „Blühende Gärten – Lebensräume für Mensch und Tier“ zusammen mit dem Landkreis aktualisiert werden. Hier würde auch noch einmal auf die genannten Rechtsvorschriften hingewiesen. Außerdem soll es am 15. Februar kommenden Jahres eine Informationsveranstaltung geben, in deren Rahmen Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit angeboten wird, sich über mögliche und gesetzeskonforme Alternativen statt grauer Schottervorgärten zu informieren.
Wettbewerb neu aufgelegt
Als dritte Maßnahme soll der Wettbewerb „Naturnahe Gärten und Vorgärten“ wieder ausgelobt werden, um insbesondere positive Beispiele für bürgerliches Engagement im Bereich Natur- und Klimaschutz vor der eigenen Haustür hervorzuheben. Diesmal soll auch ein Sonderpreis für den schönsten Vorgarten, der eine naturnahe Umgestaltung erfahren hat, vergeben werden. Bereits 2019 wurde ein ähnlicher Wettbewerb veranstaltet, der auch das Ziel verfolgte Best-Patrice-Beispiele für eine naturnahe Gartengestaltung zu zeigen.
Doch wie in der Vorlage betont wird, steht dieses Maßnahmenpaket unter Vorbehalt der Haushaltsberatung für 2024. Im vorliegenden Haushaltentwurf für 2024 sind 5.000 Euro eingeplant. Dies müsse erst beschlossen werden.
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