Wolfenbüttel. Der Deutsche Tierschutzbund Niedersachsen hat sich im Februar in einer Rundmail an zahlreiche Kommunen und Mandatsträger gewandt und sich angesichts einer steigenden Anzahl von Hauskatzen für die Einführung einer Verordnung ausgesprochen, die Katzenhaltern verpflichten soll, ihre Hauskatzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen, wenn diesen Freigang gewährt wird. Die AfD-Ratsfraktion hat diese Anregung aufgegriffen und ihrerseits den Erlass einer entsprechenden Verordnung in der Stadt Wolfenbüttel beantragt. Die Verwaltung will aber laut einer Vorlage, die dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen vorgelegt werden soll, solch einer Verordnung nicht einführen.
Als Grund für die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen nennt der Tierschutzbund die starke und unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen, die Verelendung der Tiere, wenn sie ohne menschliche Unterstützung in der freien Natur
leben müssen und die nicht ausreichende Platzkapazität in Tierheimen. Diesen Argumenten schloss sich die AfD an und hat ihrerseits eine entsprechende Verordnung in der Stadt Wolfenbüttel beantragt.
Verwaltungsaufwand zu groß
Für die Verwaltung bestehe jedoch einerseits nicht die Notwendigkeit, andererseits sei ein viel zu hoher Verwaltungsaufwand mit eben solch einem Erlass verbunden, heißt es in der Stellungnahme zum AfD-Antrag. Mangels vorliegender Daten müssten zunächst sämtliche Haushalte in der Stadt angeschrieben werden, um zu erfahren, ob Hauskatzen gehalten werden. Darüber hinaus müsste diese Abfrage dahingehend konkretisiert werden, ob diese Hauskatzen sogenannte „Freigänger“ sind und ob bereits eine Kastration der Tiere erfolgt ist. Dann müssten die Rückmeldungen zusammengefasst, ausgewertet und auf Handlungsbedarfe überprüft werden. Das bedeutet, die Katzenhalter müssten verwaltungsseitig aufgefordert werden, die Kastration vorzunehmen und diese nachzuweisen. Sollte diese nicht realisiert, beziehungsweise der Nachweis nicht erbracht werden, müsste die Verwaltung einschreiten und gegebenenfalls auch im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch Bußgelder oder ähnliches sanktionieren. Gleiches würde für die geforderte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gelten.
Keine Katzenplage
Es würde sich somit um eine umfangreiche neue Aufgabe der Stadtverwaltung handeln, die mit einem enormen Aufwand verbunden und als Daueraufgabe nur mit zusätzlichem Personal bewältigt werden könnte. Ein solcher Ressourceneinsatz stehe aus Sicht der Verwaltung nicht in einem adäquaten Verhältnis zu einer zwingenden Handlungsnotwendigkeit. In der Stadt Wolfenbüttel bestehe - auch nach Aussage der Leiterin des Tierheims, Ute Rump, - keine „Katzenplage“. Es sei also keine signifikante oder spürbar steigende Zahl von verwahrlosten Katzen im öffentlichen Raum wahrzunehmen.
Im Wolfenbütteler Tierheim werden jährlich etwa 150 Katzen abgegeben, davon schätzungsweise 50 aus dem Stadtgebiet und 100 aus den ländlichen Gemeinden des Landkreises Wolfenbüttel. Hierbei handele es sich in 40 Prozent der Fälle um herrenlose Katzen und bei 60 Prozent um Katzen, die von ihren bisherigen Besitzern nicht mehr gehalten werden können oder wollen. Ein Teil dieser Katzen, insbesondere der letztgenannten Gruppe, sei auch bereits kastriert.
Bei allen anderen erfolge eine Kastration durch einen Tierarzt im Auftrage des Tierheims. Insgesamt belaufe sich die Zahl der Kastrationen für alle Katzen aus dem gesamten Kreisgebiet auf etwa 100 pro Jahr, wobei die Zahl der Katzen aus dem Stadtgebiet mit ungefähr einem Drittel vergleichsweise gering sei.
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