Das neue Verfahren der niedersächsischen Schulinspektion geht im Januar 2013 in die Pilotphase. Das hat Kultusminister Dr. Bernd Althusmann jetzt bekanntgegeben. „Wir werden die Schulinspektion in Niedersachsen in neuer Form weiterführen. Dabei passen wir das Verfahren stärker an die jeweilige Schulform an, außerdem wird es Inspektionen zu besonderen Fragestellungen wie zum Beispiel Berufsorientierung oder Sprachförderung geben. Die Schulinspektion ist und bleibt für alle Schulen in Niedersachsen ein wichtiges Instrument zur Qualitätsmessung und -entwicklung. Jede Schule in Niedersachsen kann und darf weiter damit rechnen, dass sie regelmäßig überprüft wird. Dabei wird sich der Aufwand für die inspizierten Schulen deutlich verringern", sagte Dr. Bernd Althusmann.
Der Minister wies darauf hin, dass sowohl die Schulverwaltung als auch die Einzelschule wichtige Rückmeldungen für ihr Qualitätsmanagement erhalten. „Wir setzen mit dem neuen Verfahren der Schulinspektion neue Maßstäbe und stellen die Unterrichtsqualität in den Mittelpunkt. Künftig profitieren alle Schulen in mehrfacher Hinsicht von den Ergebnissen der Schulinspektion: Zum einen fließen die Ergebnisse der Inspektionsrunden zu besonderen Fragestellungen in Entscheidungsprozesse mit ein. Zum anderen erhält jede inspizierte Schule wie bisher auch eine detaillierte Rückmeldung zu ihren individuellen Ergebnissen. Jede Schule kann dann auf die Beratung und Unterstützung durch die Inspektion bauen, insbesondere wenn die Inspektoren Verbesserungsbedarf feststellen sollten", sagte der Kultusminister.
In einer mehrmonatigen Pilotphase soll das neue Verfahren ab Januar mit rund 20 Schulen aller Schulformen erprobt werden. Die Ergebnisse der Pilotphase werden anschließend ausgewertet und fließen in das Feinkonzept des neuen Verfahrens mit ein. Die in der ersten, mehrjährigen Runde gewonnene umfangreiche Datenbasis liefert eine wichtige Grundlage für die Inspektionen nach dem neuen Verfahren.
Die künftigen Inspektionen bauen auf einem Basisverfahren auf, das als einen zentralen Qualitätsbereich den Unterricht in den Mittelpunkt stellt. Darüber hinaus können künftig zusätzlich inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Neu im Verfahren ist, dass jede Schule künftig vor der Inspektion selbst eine Qualitätseinschätzung über die eigene Arbeit abgibt.
Untersucht werden können im Verfahren zu besonderen Fragestellungen zum Beispiel
1. die Art der Umsetzung bzw. der Wirkung bildungspolitischer Vorgaben Beispielsweise: Wie funktioniert die Umsetzung eines neu eingeführten Kerncurriculums, also eines neuen Lehrplans? Wie setzen Schulen die Vorgaben zur Entwicklung eines Gewaltpräventionskonzeptes um?
oder
2. Ursachen für erklärungsbedürftige Befunde Beispielsweise: Warum führen manche Gymnasien besonders viele Schülerinnen und Schüler zum Abitur? Oder: Wie organisieren Grundschulen den Englischunterricht?
Die Schulinspektion wird wie bisher auch vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) mit Sitz in Hildesheim durchgeführt. Seit 2005 hatten die Schulinspektoren alle niedersächsischen Schulen nach einem genau festgelegten Verfahren untersucht - insgesamt absolvierten sie mehr als 3.000 Inspektionen. Zu allen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen kamen noch Schulen in freier Trägerschaft hinzu, die sich freiwillig inspizieren ließen. Ein abschließender Bericht über die erste Runde der Schulinspektionen wird in einigen Monaten vorliegen.
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