Althusmann: „Honorarverträge können ab sofort wieder abgeschlossen werden”




[image=5e1764b3785549ede64cca45]Der Niedersächsische Kultusminister Dr. Bernd Althusmann hat heute das Moratorium für den Neuabschluss von Honorarverträgen an niedersächsischen Ganztagsschulen aufgehoben. Dies geschieht nach Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung zur Frage der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit von Honorarverträgen im Schulbetrieb.

Althusmann: „Arbeitsverträge, Honorarverträge und Kooperationsverträge sind bei Beachtung unserer Vorgaben im Schulbetrieb rechtlich zulässig. Nach mehrfacher Rücksprache mit der Rentenversicherung und Einholung einer externen Rechtsexpertise zu Honorarverträgen an niedersächsischen Schulen besteht jetzt Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Die Fortführung des Ganztagsangebotes ist damit gesichert. Honorarverträge (Freie Dienstleistungsverträge) können ab sofort wieder abgeschlossen werden. Wichtig bleibt dabei die Beachtung der rechtlichen Vorgaben in der Praxis vor Ort, dann gibt es für keine Schulleitung Anlass zur Sorge. Künftig werden wir deshalb unsere Schulleitungen bei Vertragsfragen noch stärker entlasten und beraten sowie die Umsetzung im Schulalltag durch die Landesschulbehörde selbst prüfen.

Zur Unterstützung wird der Stellenbestand in den vier Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde im Bereich der angekündigten „Beratungs- und Prüfteams Ganztag“ deutlich aufgestockt. Diese Teams werden auch vor Ort Beratung und Unterstützung leisten und sollen unsere Schulen von Verwaltungsaufgaben entlasten, um Freiräume für die pädagogische Arbeit zu schaffen. Die Schulen haben damit wieder mehr Zeit, um ihrer Hauptaufgabe nachzugehen: Guten Unterricht für unsere Schülerinnen und Schüler zu gestalten.“


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