Altkleider: Landkreis Wolfenbüttel gibt Tipps zur richtigen Entsorgung

Überfüllte Altkleidercontainer und falsch entsorgte Textilien werden zunehmend zum Problem.

Besonders problematisch ist, wenn Kleidung einfach neben die Container geworfen wird.
Besonders problematisch ist, wenn Kleidung einfach neben die Container geworfen wird. | Foto: Matthias Kettling

Wolfenbüttel. Was passiert eigentlich mit der alten Jeans, dem ungeliebten Pullover oder den abgetragenen Schuhen, die wir in den Altkleidercontainer werfen? Viele Menschen spenden in bester Absicht – doch was früher wertvolle Kleiderspenden waren, wird für die Entsorgungsbetriebe zunehmend zur Herausforderung. So muss der Abfallwirtschaftsbetrieb im Landkreis Wolfenbüttel (ALW) die Standorte häufig reinigen, obwohl er die Altkleider nicht selbst sammelt. Darauf weist der Landkreis in einer Pressemitteilung hin.



Die Kleiderschränke füllen sich immer schneller – mit günstigen, kurzlebigen Kleidungsstücken. Viele dieser Textilien sind nach kurzer Zeit verschlissen, verschmutzt oder bestehen aus minderwertigen Materialien. Ein großer Teil der gesammelten Alttextilien ist daher nicht mehr für die Wiederverwendung geeignet, sondern muss entsorgt werden. Im Landkreis Wolfenbüttel sei die Sammlung von Alttextilien bisher grundsätzlich gut organisiert gewesen, doch der Markt verändere sich. Nun würden die Entsorger zunehmend an ihre Grenzen stoßen: Container seien regelmäßig mit minderwertigen oder verschlissenen Textilien überfüllt, die Sammlung und Verwertung nicht mehr wirtschaftlich. In einigen Fällen mussten sogar Standorte abgebaut werden. Besonders problematisch sei es, wenn Kleidung achtlos neben die Container gestellt wird. Diese „wilden Ablagerungen“ würden Straßen und Plätze verschmutzen, Ungeziefer anziehen und die Entsorgung erheblich erschweren. Dabei sei es ganz einfach: Gute Kleidung gehört in den Container, nicht daneben.

Neue EU-Regel sorgt für Verwirrung


In Zukunft, so die Befürchtung, könnte sogar noch mehr Müll in den Containern landen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit die sogenannte „Getrenntsammelpflicht von Textilien“. Viele Medienberichte hätten dabei den Eindruck erweckt, dass keinerlei Stoffe mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen. Das sei jedoch falsch und sorge bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unsicherheit. Wichtig sei: Verschmutzte, zerrissene Kleidung, ölige Lappen oder sonstige verdreckte Textilien gehören nach wie vor in die Restabfalltonne – und nicht in einen Altkleidercontainer. Weitere Informationen gibt es auch auf der ALW-Homepage.

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