Zur Entscheidung der SPD-regierten Länder im Bundesrat, der partiellen Aufhebung des Kooperationsverbotes nicht zuzustimmen, und zur Kritik des niedersächsischen Ministerpräsidenten McAllister daran, erklärt Dr. Andretta, die hochschulpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion:
„Der Entwurf von Bundesbildungsministerin Schavan ermöglicht allein die Finanzierung von Leuchttürmen der Spitzenforschung an den Hochschulen. Hier liegt aber nicht der größte hochschulpolitische Handlungsbedarf, sondern in der Unterfinanzierung der Hochschulen insgesamt. Die Stärkung der Grundfinanzierung der Hochschulen durch den Bund ist daher der bessere Weg.
Auch der Schulbereich bleibt außen vor. Die SPD wird keiner Grundgesetzänderung zustimmen, die große Teile des Bildungsbereiches ausgrenzt. Der Bund ist bei der Bewältigung der Aufgaben im gesamten Bildungsbereich gefordert.“ Als Beispiele nennt Andretta das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung, den Kita- und Ganztagsschulausbau.
Sie erklärt weiter: „Die Verankerung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz war ein großer Fehler. Die Chance zur Korrektur ist jetzt da. Jetzt ist Mut gefragt und keine Lösung, die nur der Spitzenforschung hilft“. Dr. Gabriele Andretta erinnert in diesem Zusammenhang an die parlamentarische Initiative der SPD-Landtagsfraktion, mit der die Aufhebung des Kooperationsverbotes für den gesamten Bildungsbereich gefordert wurde. Sie fordert den Ministerpräsidenten auf, im Sinne aller Kinder und Jugendlichen des Landes zu entscheiden und sich nicht als „Parteigänger“ zu profilieren.
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