Wolfenbüttel. Am 21. August 2024 kam es in Wendessen zu einer Attacke auf den Geschäftsführer des HospizZentrums. Ein ehemaliger Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis kurz zuvor beendet worden war, hielt mit seinem Wagen gezielt auf den Geschäftsführer zu und verletzte diesen schwer. Der Ex-Pfleger musste sich wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr verantworten. Am heutigen Donnerstag fiel am Braunschweiger Landgericht das Urteil.
Wie Gerichtssprecherin Lisa Rust auf Nachfrage von regionalHeute.de berichtet, verhängte die Kammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Zudem ist dem 28-Jährigen die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 2 Jahren und 6 Monaten entzogen worden.
Staatsanwaltschaft forderte 6 Jahre Gefängnis
Das Strafmaß sei unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten geblieben. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte ein Strafmaß von 2 Jahren auf Bewährung gefordert. Das Opfer, das als Nebenkläger am Prozess teilnahm, habe zwar keinen genauen Strafrahmen beziffert, aber eine Freiheitsstrafe von deutlich über 2 Jahren gefordert.
Dass der Angeklagte, wie es zunächst in der Anklage hieß, im Zustand nicht ausschließbarer verminderter Schuldfähigkeit handelte, habe das Gericht nicht zugestimmt. Die Kammer habe bei der Urteilsfindung zwar die psychische Verfassung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt berücksichtigt, sei aber dennoch davon ausgegangen, dass der 28-Jährige geplant vorgegangen sei und seine Steuerungsfähigkeit dadurch nicht eingeschränkt gewesen sei.
Außerdem sei bei der Urteilsbemessung berücksichtigt worden, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden habe. Der Angeklagte habe sich bei dem Opfer entschuldigt, das diese auch angenommen habe. Weiter seien bereits erste Schmerzensgeldzahlungen geleistet worden und sollen auch weiter folgen, erklärt Rust. Ebenso sei aber auch berücksichtigt worden, dass der Hospiz-Geschäftsführer nicht unerheblich verletzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Anklage, als auch Verteidigung und Nebenkläger können Revision gegen das Urteil einreichen.