Anmeldung für 5. Klassen - Dies gilt es dabei zu beachten

Wegen der Corona-Pandemie ändern sich an den Wolfenbütteler Gymnasien, den Integrierten Gesamtschulen (IGS) und an der Oberschule Sickte die gewohnten Abläufe.

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Wolfenbüttel. Ab Montag, 31. Mai, können Eltern ihre Kinder für die 5. Klassen an den weiterführenden Schulen im Landkreis Wolfenbüttel anmelden. Wegen der Corona-Pandemie ändern sich an den Wolfenbütteler Gymnasien, den Integrierten Gesamtschulen (IGS) und an der Oberschule Sickte die gewohnten Abläufe. Die Anmeldezeiten wurden hier von zwei auf drei Tage ausgeweitet, vom 31. Mai bis 2. Juni. Damit nicht zu viele Personen gleichzeitig für die Anmeldungen zusammenkommen, finden die Anmeldungen an den Gymnasien und an den Gesamtschulen zudem gestaffelt nach Buchstaben statt (es zählt der erste Buchstabe des Nachnamens des Kindes). Dies teilt der Landkreis Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung mit.


Die weiterführenden Schulen würden empfehlen, die notwendigen Formulare von den Internetseiten der jeweiligen Schulen runterzuladen und, wenn möglich, vor der Anmeldung auszufüllen. So könne die Aufenthaltsdauer in den Schulgebäuden verkürzt werden. Es werde gebeten, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Hygienevorschriften der Schulen seien zu beachten sowie ein eigener geeigneter Mund-Nase-Schutz mitzubringen. Zurzeit dürfen schulfremde Personen die Schulen grundsätzlich nur mit negativem Test betreten. Die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder anmelden möchten, sollten in jedem Fall die aktuellen Informationen der Schulen auf den Internetseiten beachten.

Diese Regelung gelte nicht nur für das Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel, sondern auch für die Grundschulen, die zum Einzugsbereich der weiterführenden Schulen innerhalb dieses Gebietes gehören. Das sind etwa die Stadtteile Thiede, Immendorf, Beddingen der Stadt Salzgitter, die dem gemeinsamen Schulbezirk der Wolfenbütteler Gymnasien zugeordnet sind.

Neben dem möglichst ausgefüllten Anmeldeformular werden das Halbjahreszeugnis des Schuljahrs 2020/2021 im Original und möglichst eine Kopie, die Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls eine Sorgerechtserklärung, die Ausweise der sorgeberechtigten Personen, gegebenenfalls eine Meldebescheinigung (bei Zuzug aus anderen Landkreisen), der Impfausweis (oder eine Bescheinigung über die erfolgte Masernimpfung) und, falls vorhanden, die Verfügung über die Festsetzung eines sonderpädagogischen benötigt.

Unterstützungsbedarfs


Die Unterschriften beider sorgeberechtigter Personen seien erforderlich (eine schriftliche Vollmacht kann mitgegeben werden, falls eine der sorgeberechtigten Personen verhindert ist). Rückfragen könnten an die jeweiligen Schulleitungen oder Mitarbeitenden in den Schulsekretariaten gestellt werden.

Nachmeldetermine


Die Nachmeldetermine für alle Schulformen (außer der IGS Wallstraße, der Henriette-Breymann-Gesamtschule und der IGS Schöppenstedt) finden ohne Staffelungen am Montag und Dienstag, den 7. und 8. Juni statt, jeweils von 8 bis 12 Uhr.




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