Während einer Routinemessung zur Freigabe zur Entsorgung von Fäkalien aus den Toilettenbehältern des Grubengebäudes der Schachtanlage Asse II ist in einer Probe in einem Sammelbehälter eine erhöhte Konzentration des radioaktiven Stoffes Cäsium-137 festgestellt worden. Zur Beweissicherung wurde daraufhin der Behälter erneut beprobt und für den gesamten Inhalt des Fäkaliensammelbehälters eine Menge Cäsium ermittelt, die sich nicht mit natürlichen Ursachen erklären lässt. Eine Beprobung der untertägigen Toiletten selbst, deren Inhalte in den Sammelbehälter verpumpt worden waren, ergab, dass das Cäsium aus einer bestimmten Toilette stammt.
Weitere Messungen haben ergeben, dass durch die Menge des Cäsiums in der Toilette und im Sammelbehälter keine Gefahr für die Belegschaft der Schachtanlage Asse II ausgeht. Sie ist insbesondere nicht auf Ausscheidungen von Beschäftigten zurückzuführen. Es gibt auch keine Anzeichen auf eine Verschleppung von Kontamination. Zur Sicherheit sind Absperrungen in den betroffenen Bereichen eingerichtet worden, weitere Maßnahmen zur erhöhten Sicherung radiologisch relevanter Bereiche laufen. Die gemessenen Werte liegen bei etwa 20 Becquerel pro Liter, was etwa zweifach über der Freigrenze liegt, aber deutlich unter der Belastung von unter Tage vorkommenden kontaminierten Salzlösungen. Die Kontamination wurde im Routinebetrieb entdeckt, weil mit dem Unterstellen der Anlage unter Atomrecht in 2009 umfangreiche Überwachungsmessungen eingeführt worden waren.
Nach derzeitigem Stand kann das Cäsium-137 nur durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln in die Toilette gelangt sein. Es gibt unter Tage cäsiumhaltige Stoffe, die für die Kontamination im Fäkalienbehälter verantwortlich sein könnten. Es handelt sich bei diesem Vorfall um ein meldepflichtiges Ereignis, nämlich das „Auffinden von Materialien…, die den Verdacht krimineller Handlungen gegen die Schachtanlage Asse II vermuten lassen“. Die Asse-GmbH hat umgehend Strafanzeige gegen unbekannt erstattet, da Straftaten hinsichtlich der Straftatbestände des Missbrauchs ionisierender Strahlen, des Freisetzens ionisierender Strahlen und des unerlaubten Umgangs mit radioaktiven Stoffen gegeben sein könnten.
Bereits einige Tage zuvor hatte die Asse-GmbH Strafanzeige erstattet, weil bei einer Kontrolle festgestellt worden war, dass mehrere Feuerlöscher unter Tage offenbar vorsätzlich beschädigt worden waren.
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