Wolfenbüttel. Am heutigen Freitag, 27. März, wurde eine Skizze zur Rückholung des Atommülls und zur Errichtung einer Atommüll-Verarbeitungsanlage sowie eines Langzeit-Zwischenlagers an der Asse im Landkreis Wolfenbüttel bekannt. Diese Information wurde jedoch durch die Presse bekannt. Der Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen (A2K) fordert mehr Transparenz: Die verantwortliche Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) muss alle relevanten Unterlagen dazu umgehend veröffentlichen. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese einem Presseorgan zugespielt werden, aber der betroffenen Bevölkerung vorenthalten werden. Dies berichtet der A2K.
Der Zusammenschluss der Bürgerinitiativen kritisiert weiterhin die falsche Reihenfolge der BGE-Bearbeitung zum Thema Zwischenlager. Es werden mögliche Zwischenlagerstandorte öffentlich gemacht, ohne einen fairen Vergleich dazu vorzustellen, der auch Asse-ferne Standorte mit ausreichendem Abstand zu Wohnbebauung umfassen müsste.
Bei der Abstandsfrage müssen auch Störfälle berücksichtigt werden, insbesondere durch Brand. Eine Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hatte gezeigt, dass im Fall eines Brandes mit Radioaktivitätsfreisetzung eine wesentliche Abnahme der radioaktiven Belastung der Anwohner erst bei einem Abstand von mehr als vier Kilometern von der Anlage zu erwarten ist.
Sind die Planungen zur Rückholung rechtssicher?
Auch ist die Frage offen, ob die Planungen der BGE zur Rückholung überhaupt rechtssicher sind. Entscheidend dafür sind das Strahlenschutz-Recht und das Bergrecht. Nach geltender Rechtslage darf die Rückholung des Atommülls nur dann in Angriff genommen werden, wenn das Strahlenschutz-Recht sie notwendig macht. Und das Bergrecht bestimmt, welche Baumaßnahmen unter Tage überhaupt zulässig sind. Sowohl die gegenwärtig gültige Strahlenschutzverordnung als auch das aktuelle Bergrecht stellen unseres Erachtens eine Rückholung des Atommülls aus Asse II infrage – dies sollte bei der Rückholungsplanung berücksichtigt werden.

